Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Ich habe eine Frage zur unserem gemeinnützigen Verein und einem zukünftigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Hintergrund:
Gemeinnütziger, eingetragener Verein seit 2002. Steuernummer vorhanden.
Verein möchte zur Finanzierung seiner ideellen Aufgaben einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb starten. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb wird den Verkauf von kommerziellen Waren in einem Online-Shop ins EU-Ausland und nicht EU-Ausland umfassen und kann nicht als wirtschaftlichen Zweckbetrieb des Vereins gelten.

A) Braucht ein gemeinnütziger Verein für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine weitere Steuernummer oder reicht die vorhandene Steuernummer des Vereins?

B) Kann ein gemeinnütziger Verein für seinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten?

C) Kann ein gemeinnütziger Verein eine gewerblich tätige Tochtergesellschaft gründen (keinen steuerbegünstigten Zweckbetrieb) und diese Tochtergesellschaft mit finanziellen Mitteln ausstatten? Die Tochtergesellschaft soll dann den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für den gemmeinützigen Verein durchführt. Oder kann dadurch die Gemeinnützigkeit des Muttervereins gefährdet werden?

Vielen Dank für ihre Antwort.

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Aufnahme des wirtschaftlichen Eigenbetriebs ist dem Finanzamt mitzuteilen. In der Regel erhalten Sie dann eine andere Steuernummer, da ein andere Veranlagungsbezirk im Finanzamt zuständig wird.

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern online beantragen, dies ist zu empfehlen, insbesondere, wenn Sie Umsätze im EU-Ausland erzielen. Es besteht grundsätzlich keine Einschränkung für Vereine, allerdings prüft das Bundeszentralamt, ob Sie bei Ihrem Finanzamt als Umsatzsteuerfall geführt werden.

Grundsätzlich kann ein Verein seine wirtschaftlichen Aktivitäten in einer nicht gemeinnützigen Tochtergesellschaft bündeln. Die Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit sollten jedoch anhand der Satzung, des Vereinszwecks und der Mittelverwendung geprüft werden. Ich empfehle in solchen Fällen, eine Abstimmung mit dem Finanzamt herbeizuführen oder eine Beratung durch einen niedergelassenen Kollegen vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, bernd.thomas@yahoo.de, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres), es gelten die berufsrechtlichen Vorschriften des StBerG, einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de/stberg

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