Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeit
August 31, 2016 | 25,00 EUR | beantwortet von StB Steffen Becker
Guten Abend
ich werde demnächst als Schatzmeister für einen gemeinnützigen Vereins ehrenamtlich ohne Vergütung oder Aufwendungsersatz tätig erden. Kann ich dafür in meiner Steuererklärung eine Freibetrag oder ähnlich geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kuhn
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Einen Freibetrag für die o.g. Tätigkeiten, wie Sie es schildern, gibt es leider nicht.
Nur in dem Fall, wenn Sie tatsächlich eine Aufwandsentschädigung bekommen würden, könnten, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt wären, entweder gem. § 3 Nr. 26 EStG bis zu 2.400 € ("Übungsleiterfreibetrag") oder gem. § 3 Nr. 26a EStG bis zu 720 € ("Vereinspauschale") steuerfrei bleiben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
stb-becker@arcor.de
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