Gewinnermttlung
Oktober 7, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von StB Manuela Ponikwar
Ich bekam heute von der zuständigen Sachbearbeiterin des FA eine e-mail, in der ich darauf hingewiesen wurde, dass ich meine Umsatzsteuererklärung nicht unterschrieben hätte und dies kurzfristig nachholen solle.
Außerdem müsste ich eine detaillierte (formlose) Gewinnermittlung nachreichen, ebenfalls kurzfristig.
Meine Frage: Gleichzeitig mit der Umsatzsteuererklärung habe ich meine Einkommensteuererklärung auf elektronischem Wege eingereicht. Bestandteil der Erklärung ist die Anlage EÜR, die doch eine detaillierte Gewinnermittlung, wenn auch nicht formlos, darstellt. Was für eine Art Gewinnermttlung kann denn hier gemeint sein?
Sehr geehrter Ratsuchender,
herzlichen Dank für Ihre Anfage, welche ich im Rahmen einer Auskunft unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte:
Ob Sie nach Abgabe der Erklärungen auf elektronischem Wege zusätzlich noch die unterschriebenen Kurzerklärungen einreichen müssen ist abhängig von der Art der elektronischen Einreichung.
Wenn Sie eine authentifizierte Signatur beim Einreichen verwendet haben (z.B. Authentifizierung z.B. über das ElsterPortal) müssen Sie im Regelfall keine Unterschrift nachreichen, da die Abgabe der Erklärung eindeutig Ihnen persönlich zugeordnet werden kann.
Anderenfalls müssen Sie eine unterschriebene Kurzerklärung nachsenden, die meisten Steuersoftware-Programme spucken diese automatisch aus.
Die Frage nach der Gewinnermittlung ist unlogisch wenn Sie die Anlage EÜR abgegeben haben. Entweder ist bei der Übetragung etwas schief gegangen ... oder beim Sachbearbeiter.
Rufen Sie die Sachbearbeiterin einfach an und fragen nach, was genau noch benötigt wird und ob die EÜR nicht vorliegt. Die direkte Kommunikation mit dem Finanzamt ist in diesem Falle sicher der effizienteste Weg.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Ponikwar
Steuerberaterin
www.ponikwar.de
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