Ort der sonstigen Leistung
Januar 10, 2018 | 30,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Ein deutscher Unternehmer erbringt eine sonstige Leistung (Parkplatzbewachung) in Deutschland an einen anderen Unternehmer, der seinen Sitz in England hat. Muss die Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden (Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück?) Muss die USt.-ID auf der Rechnung stehen? Ist sonst etwas zu beachten?
Danke schon mal und freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
wie Sie richtig feststellen, ist die Parkplatzbewachung eine Leistung, die in Zusammenhang mit einem Grundstück steht. (grundstückbezogene Sicherheitsleistung).
Damit ist die Bewachungsleistung in DE steuerbar und steuerpflichtig. Eine Steuerbefreiung in Form einer innergemeinschafltichen Dienstleistung kommt nicht in Betracht kommt.
Es muss 19% dt. USt ausgewiesen werden. Auf der Rechnung muss die eigene Steuernummer oder ID-Nummer vermerkt sein. Die des englischen Unternehmers spielt mangels Steuerfreiheit keine Rolle.
Hilft das so?
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