Partnerprogramme
November 8, 2011 | 30,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Möchte mit ein paar Partnerprogrammen Geld verdienen. Da mein Vater eine Pflegefall ist, habe ich nicht die Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nachzugehen.
Jetzt hätte ich folgende Frage:
Was muss ich beachten bzw. was muss ich alles beim Finanzamt angeben und was beantragen?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage!
MfG
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Ihren Angaben zufolge möchten Sie gern eine gewerbliche Tätigkeit als Einzelunternehmer aufnehmen. Neben der Gewerbeanmeldung müssen Sie noch den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und diesen dann bei Ihrem Finanzamt abgeben.
Auf der Seite "https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0" finden Sie Formular zum Unterladen.
In Zeile 1 bis 70 sind allgemeine Angaben zu Ihrer persönlichen Situation einzutragen.
In Zeile 71 bis 125 tragen Sie Informationen zu Ihrer gewerblichen Tätigkeit, die Bezeichnung Ihrer Firma, Ihre Kommunikationsverbindung, Information Ihrer Betriebsstätte (soweit vorhanden), die Gründungsform ein.
In Zeile 126 bis 123 werden Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen gefragt. Zur Schätzung können gern die Daten aus Steuerbescheid vom Vorjahr nehmen, soweit es keine wesentliche Veränderung vorliegt.
Anschließend kommen Angaben zur Gewinnermittlung. Sie können im Gründungsjahr zunächst Gewinnermittlung durch Aufzeichnungen mit Einnahmenüberschussrechnung wählen. Diese Art ist kostengünstig. Da Sie in den ersten Jahren wahrscheinlich keine Mitarbeiter beschäftigen werden, müssen noch keine Angaben zur Anmeldung und Abführung der
Lohnsteuer machen.
Bei den Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer haben Sie im Gründungsjahr die Möglichkeit Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch zu nehmen, wenn die geschätzte Summe der Umsätze für das Jahr der Betriebseröffnung 17.500 € nicht übersteigt. Dise Regelung macht für Sie nur sinn, wenn Sie für Ihre Tätigkeit keine oder geringe Investitionen durchführen und wenn Ihre Kunden überwiegend Privatpersonen sind, die keine Vorsteuer abziehen können.
Die Angaben sollen korrekt sein. Ihre Angaben werden zur Prüfung der Steuerpflicht und zur Festsetzung der Steuervorauszahlungen verwendet.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de
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