ATZ und Steuerklassenwechsel
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1.8.2009 wechselte ich von normaler Teilzeit in die Altersteilzeit (Blockmodell, Laufzeit: 6 Jahre), meine Frau arbeitet in normaler Teilzeit.
Wir sind beide im öffentlichen Dienst beschäftigt (Lehrer / Sachsen).
Unsere Verdienste sind etwa gleich, aber bei mir muß noch die private Krankenversicherung davon bezahlt werden. Meine Frau ist dagegen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wir haben aktuell beide die Steuerklasse IV.
Wenn ich ab 1.8.2012 in die Ruhephase der ATZ wechsle, möchte meine Frau kündigen.
Sollten wir deshalb
(a) schon jetzt bis 30.11.2010 oder (b) erst später beim Finanzamt beantragen:
Wechsel in Steuerklasse III bei mir und Wechsel in Steuerklasse V bei meiner Frau.
(ODER GENAU UMGEKEHRT???)
Gehe ich richtig in der Annahme, daß dann bei mir höhere ATZ-Aufstockungsbeträge anfallen würden, die freiwillig zuviel gezahlte Steuer meiner Frau dagegen beim Steuerjahresausgleich zurückgezahlt würde?
Oder ist ein Steuerklassenwechsel in unserem Fall gar nicht mehr erlaubt?