Klassenwahl bei Elterngeld
Dezember 29, 2009 | 30,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit sind meine Frau und ich mit den Klassen 4/4 veranlagt. Meine Frau geht nun in Mutterschutz bzw danach in Elternzeit für zwei Jahre. Das volle Elterngeld für 12 Monate beträgt ca. 920 €. Mein Jahresverdienst beträgt ca. 44.000 € und wird sich wohl vorerst auch nicht ändern.
Was passiert wenn ich ich jetzt in die Klasse 3 wechsele und meine Frau Klasse 5 hat. Das Elterngeld wird zwar nicht versteuert, aber ja meinem Einkommen hinzugerechnet. Wie hoch wäre eine Steuernachzahlung im Jahr 2011, wenn wir ab dem Jahr 2010 die Klassen in 3/5 wechseln.
Mit dem normalen Netto/Brutto - Rechner habe ich ca 350 - 400 € mehr im Monat, macht für mich aber keinen Sinn, wenn ich das Geld am Ende wieder zurück zahlen muss. Das Elterngeld soll evtl. auf 24 Monate aufgeteilt werden. Wäre dies ein Vorteil bei der Lohnsteuerberechnung?!
Vielen Dank für ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Eine konkrete Aussage zu der für 2011 zu erwartenden Steuernachzahlung kann ich Ihnen anhand der vorliegenden Angaben nicht liefern. Abgesehen davon, dass die Steuertabellen noch nicht vorliegen, ist hierzu eine umfassende Steuerberechnung unter Berücksichtigung des zu erwartenden Lohnsteuerabzuges notwendig.
Grundsätzlich kann ich Ihnen zu einem Steuerklassenwechsel nur zuraten. Das Elterngeld wird Ihrem Einkommen nur zur Ermittlung des Steuersatzes hinzugrechnet (Progressionsvorbehalt). Dies hat zur Folge, dass das übrige steuerpflichtige Einkommen mit einem höheren Steuersatz belegt wird, als es ohne den Bezug des Elterngeldes hätte. Da das Elterngeld jedoch nur einen Bruchteil des sonst versteuerten Bruttolohnes beträgt, ist die Steuerbelastung des Elterngeldes bei weitem nicht so hoch, wie die Steuerentlastung durch Steuerklasse III.
Nach einer überschlägigen Berechnung erhöht der Bezug des Elterngeldes die Einkommensteuer monatlich maximal um 100-130 €. Folglich ist dieser Nachteil deutlich geringer als die Entlastung durch die Steuerklasse III. Die Verteilung auf 24 Monate vermindert die Steuerbelastung zusätzlich, da die Hinzurechnung unter Progressionsvorbehalt geringer ausfällt.
Der Steuerklassenwechsel sollte erst zu Beginn des Elterngeldbezuges vorgenommen werden, das ansonsten das niedrigere Nettoeinkommen Ihrer Frau das Elterngeld schmälert.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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