Heiraten? Auswirkung auf Elterngeld
Dezember 30, 2009 | 50,00 EUR | beantwortet von Matthias Wander
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Beantwortung folgender Fragen. Meine Freundin und ich erwarten unser erstes Kind. Wir fragen uns nun, wie sich Heiraten finanziell auswirken würde. Hier die Rahmendaten:
• Aktueller Verdienst Ich: 40.000 EUR brutto/Jahr
• Aktueller Verdienst Freundin: 40.000 EUR brutto/Jahr
• Voraussichtlicher Geburtstermin: 22. Juni 2010
• Elternzeit geplant Ich: 2 Monate (September – Oktober 2010)
• Elternzeit geplant Freundin: 12 Monate (Juni 2010 – Mai 2011)
• Keine Geldanlagen, keine Zusatzeinkommen.
• Falls wir nicht heiraten, wird das Sorgerecht geteilt. Gemeinsamer Haushalt.
Frage 1: Elterngeld
Wie viel mehr Elterngeld würden wir insgesamt bekommen, wenn wir im Januar 2010 heiraten und die Steuerklassen optimal wählen? (Im Vergleich zum Unverheiratet-Bleiben.)
Frage 2: Nach dem Elterngeld
Nehmen wir an, dass meine Freundin ab Juni 2011 halbtags arbeitet und dabei 20.000 EUR verdient. Ich arbeite ganztags und verdiene 45.000 EUR. Wie würde sich die Heirat auf das Nettoeinkommen auswirken?
Ich hoffe, ich habe alle wichtigen Informationen gegeben. Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Die Steuerklassen haben nur Einfluss auf das monatliche Nettoeinkommen. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird dann die "richtige" Steuer auf die Einkünfte ermittelt. Die monatlichen Lohnsteuerabzugsbeträge sind also nichts anderes als Vorauszahlungen auf die später zu ermittelnde Einkommensteuer.
Das Elterngeld beträgt 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, mindestens 300,- € und höchstens 1.800,- €. Da Sie und Ihre Freundin gleich hohes Einkommen haben, sind die Steuerklassen 4/4 steuerlich günstiger als 3/5. Da die Steuerklasse 4 im Ergebnis der Steuerklasse 1 entspricht, hätte die Heirat keine Auswirkung auf die Höhe des Elterngeldes.
Denkbar wäre, dass Sie erstmal die Steuerklasse 5 nehmen und Ihre Freundin die Steuerklasse 3 und sobald Ihre Freundin in Elternzeit geht nehmen Sie die Steuerklasse 3. Bedenken Sie aber dabei, dass Sie bei Steuerklasse 5 mehr Lohnsteuer zahlen als Sie bei Steuerklasse 3 sparen. Die zuviel gezahlte Steuer können Sie sich zwar mit der Einkommensteuererklärung zurückholen, allerdings erst nach Ablauf des Jahres. Dies hätte zur Folge, dass Sie monatlich erstmal weniger Geld zur Verfügung hätten.
Berechnung:
(incl. Kirchensteuer 9%)
40.000 € : 13 Monatsgehälter = 3.076 €
monatliches Nettoeinkommen:
St-Kl 4: ca. 1.800 €
St-Kl 3: ca. 2.100 €
St-Kl 5: ca. 1.300 €
Im Ergebnis hätten Sie auf der einen Seite monatlich erstmal ca. 200,- € weniger zur Verfügung, wobei Sie die zuviel gezahlte Steuer mit der Einkommensteuererklärung sich zurückholen können. Auf der anderen Seite hätten Sie nach überschlägiger Berechnung insgesamt ca. 1.700 € mehr Elterngeld als bei Steuerklasse 4/4.
Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, es wird aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. D. h. im Ergebnis zahlen Sie mehr Steuern als jemand mit gleichem Einkommen ohne Elterngeld.
Ganz gleich wie Sie sich entscheiden, Sie sollten dies frühzeitig tun, da eine rückwirkende Änderung der Steuerklassen nicht möglich ist.
Frage 2:
45.000 : 13 = 3.461,-
netto (St-Kl. 3) = ca. 2.350,-
20.000 : 13 = 1.538,-
netto (St-Kl. 5) = ca. 790,-
Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Wander
Steuerberater
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