Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Steuerklassen

Hochzeit / Steuerklassenänderung

Folgende Problemstellung:
Wir haben Ende August 2009 geheiratet, unsere Steuerklassen aber erst Mitte November von jeweils 1 auf drei und fünf ändern lassen. Nun hat uns die enorme Summe Rückzahlung des quasi zu viel gezahlten Lohns meiner Frau überrascht. Für vier Monate beläuft sich die Rückzahlung auf mehr als 2TSd Euro. Eine erneute Umstellung der Klassen für 2009 auf jeweils Klasse vier sei nicht mehr möglich - ist das so richtig? Unser Ziel iste eine Wechsel, damit ich die Rückzahlung mit meinem höhreren Gehalt besser auffangen kann.
Wie hoch ist das Nettoeinkommen für Steuerklasse 5 bei 2200 Euro Brutto?(weibl., JG 1978, evang., Gesetzl. Krankenvers.)

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Es ist richtig, dass ein Steuerklassenwechsel nur bis zum 30.11.2009 möglich ist. Ihr Vorgehen war richtig. Sie werden steuerlich so gestellt, als wenn Sie das ganze Jahr 2009 verheiratet gewesen wären. Somit kommen Sie durch Ihre Heirat in den Genuß der Anwendung der Splitting-Tabelle für das gesamt Jahr 2009.

Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und dem Zuschlag zur Pflefgeversicherung für Kinderlose, liegt der Auszahlungsbetrag in der Steuerklasse V bei Euro 1.035,84.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit frundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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Experte für Steuerklassen

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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