Nebenkostenerstattung für im Vorjahr beendete Doppelte Haushaltsführung - wo in Steuererklärung angeben?
Februar 19, 2023 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich habe 2021 eine Nebenkostenrückerstattung für eine doppelte Haushaltsführung erhalten, die im Jahr 2020 beendet wurde. Für 2021 sind keine Kosten mehr angefallen, so dass ich diese Erstattung nicht verrechnen kann. Wo ist diese Rückerstattung in der Steuererklärung anzugeben?
Guten Abend,
eine Erstattung der Nebenkosten/Werbungskosten im Folgejahr sind steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen worden sind. Da Sie diese als Arbeitnehmer abgezogen haben, wären diese negativen Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einzutragen. Insofern wären diese auf der Anlage N mit negativem Vorzeichen einzutragen (Zeile 109: Kosten der Unterkunft).
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen, Steuerberater
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