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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Jahresabschluss GmbH Co. KG für Gründungsjahr 2020 - Kein hoher Aufwand

Hintergrundinfo:

Ich habe 2020 mit einem Partner eine GmbH & Co. KG gegründet und waren beide Kommanditisten. Meine GmbH, die schon länger besteht, fungiert als Komplementärgesellschaft. Der andere Kommanditist wurde gleichzeitig GF der GmbH. 2021 kam es dann allerdings zum Bruch zwischen den Kommanditisten und man entschied sich, die Gesellschaftsanteile auf mich als alleinigen Kommanditisten zu übertragen. Auch übernahm ich wieder die Geschäftsführung der GmbH.

In 2020 gab es so gut wie keine Buchungen. Ein Gerät wurde gekauft, ein paar Bankbewegungen, sonst nichts weiter.

Nach dem Notartermin zog sowohl KG als auch GmbH in ein anderes Bundesland. Das hier ansässige Finanzamt forderte die Eröffnungsbilanz ein und setzte auch relativ schnell Zwangsgelder für die Erstellung und Übermittlung des Jahresabschlusses, also

Gewerbesteuer (Zwangsgeld) 2020
Umsatzsteuer (Zwangsgeld) 2020
Zwangsgeld § 5 (1) EStG 2020
Zwangsgeld FS 2020

je 500 Euro fest.

Ich bat schriftlich um Aussetzung der Vollstreckung und begründete, wieso es so lange dauere: der frühere Mit-Kommanditist verweigert die Herausgabe aller Dokumente. Weder erhielt ich Bankauszüge, noch sonstige Geschäftsdokumente. Ich ließ mich sogar anwaltlich beraten und letztendlich war eine Strafanzeige anhängig, leider jedoch bekam ich nie Geschäftsunterlagen zu sehen. Ich musste mir also mühsam und teuer Bankauszüge usw. besorgen.

das Finanzamt gewährte mir daraufhin eine Fristverlängerung bis zum 30.01.23, setzte aber offenbar nicht die Vollstreckung aus erließ eine Kontenpfändung, die ich am Samstag im Briefkasten hatte, datiert auf den 17.01.23. Die Pfändung erging gegen mich privat, da die KG eine Personengesellschaft ist und ich privat hafte.

Nun zur eigentlichen Frage:

Gibt es hier eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater, die/der sich bereit erklären würde, meinen Jahresabschluss für 2020 entweder einzureichen oder mir zu sagen, wie ich es selbst mache? Ich benötige eine schnelle Lösung zu einem fairen Preis, da der Aufwand wirklich sehr gering ist.

Ich nutze als Buchhaltunsgprogramm Agenda und kann auch ins DATEV-Format exportieren.

Ich habe die Bilanz bereits erstellt, es ist alles fertig, ich weiß jedoch nicht, wie ich die entsprechenden Steuererklärungen erstelle und der Gewinn aufgeteilt werden würde. Es gibt für 2020 keinen Gewinn, da auch keine Umsätze.

Vermutlich dauert das Ganze nur 30 Minuten, ich selbst bin als Laie aber überfordert, wegen der Komplexität der GmbH & Co. KG.

Es geht hier auch nur um den KG-Teil. Es muss derzeit kein JA für die Komplementär-GmbH abgegeben werden.

Vielen Dank, freundliche Grüße















Hannu Wegner

Sehr geehrter Fragesteller,

Ich versuche im Nachfolgenden auf Ihre Frage so einzugehen, dass ich die für Sie relevanten steuerlichen Regelungen erläutere.

In Ihrer Situation, wo die GmbH & Co. KG im Jahr 2020 kaum Aktivitäten hatte, ist die Erstellung von Steuererklärungen und der Jahresabschluss in der Tat eher eine formelle als eine komplexe Aufgabe.

Da Sie die Bilanz bereits erstellt haben, benötigen Sie jetzt die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). In einer GmbH & Co. KG ist der Gewinn zunächst auf die Gesellschaft (d.h. die KG) und dann auf die Gesellschafter (Komplementär und Kommanditisten) aufgeteilt. Da es für 2020 keinen Gewinn gab, ist diese Aufteilung allerdings nicht relevant.
Zur Erstellung der Steuererklärungen für die GmbH & Co. KG benötigen Sie die folgenden Formulare:

1. Gewerbesteuererklärung: Hier tragen Sie den Gewerbeertrag aus der GuV ein (§ 7 GewStG). Da es keinen Gewinn gab, wird hier null eingetragen.

2. Umsatzsteuererklärung: Hier werden die Umsätze und Vorsteuern des Jahres eingetragen (§ 18 UStG). Auch hier werden wahrscheinlich null Werte eingetragen.

3. Einkommensteuererklärung: Die GmbH & Co. KG ist eine transparente Einheit für die Einkommensteuer. Daher ist die Einkommensteuererklärung der Gesellschaft als "Feststellungserklärung" zu führen (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO). Sie stellt den Gewinn fest, der auf die Gesellschafter verteilt wird.

4. Feststellungserklärung: Die Verteilung des Gewinns auf die Gesellschafter wird in der Feststellungserklärung dargestellt (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO).

Da die Gesellschaft 2020 kaum Aktivitäten hatte, sollten die Steuererklärungen relativ einfach zu erstellen sein. Achten Sie jedoch darauf, dass diese korrekt ausgefüllt sind, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Ich hoffe, diese Informationen sind für Sie hilfreich und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihrer steuerlichen Situation.

Mit freundlichen Grüßen
Hannu Wegner, Steuerberater

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