Haltefrist bei Zinsen auf Kryptowährungen
März 14, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
wenn man auf Kryptowährungen Zinsen erhält, verlängert sich m.W. die Haltefrist auf 10 Jahre, damit beim Verkauf der entsprechenden Kryptowähung die Gewinne steuerfrei sind. Meine Frage ist, ob sich die Zinszahlung auf die Haltefrist des Gesamtbestandes der betreffenden Krypotwährung auswirkt oder nur auf den verliehenen Anteil, auf den die Zinsen bezahlt wurden.
Konkretes Beispiel: Kauf von 1 BTC, davon werden 0,1 BTC verliehen. Durch das Verleihen werden Zinsen von mehr als 256 EUR erwirtschaftet. Können dann 0,9 BTC nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei veräußert werden und nur für die 0,1 BTC gilt die Haltefrist von 10 Jahren oder bezieht sich die Haltefrist von 10 Jahren dann auf den gesamten 1 BTC?
Vielen Dank.
Guten Abend,
nach dem BMF-Schreiben in Bezug auf Einzelfragen zur Besteuerung von Kryptowährungen heißt es in Rz. 63:
„Bei virtuellen Währungen kommt die Verlängerung der Veräußerungsfrist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG nicht zur Anwendung.“
BMF-Schreiben: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/05/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Insofern ist die bisher geltende Regelung, wonach sich die Haltefrist auf 10 Jahre für im Privatvermögen Wirtschaftsgut verlängert, wenn das Wirtschaftsgut als Einkunftsquelle dient, nicht anwendbar. Im Übrigen wäre aber auch bei Anwendung der Altregelung auch nur der „verliehene BTC“ unter die verlängerte Haltefrist gefallen.
Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage. Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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