Aufforderun Umsatzsteuererklärung Kleinunternehmer
Juni 7, 2023 | 45,00 EUR | beantwortet von Hannu Wegner
Sehr geehrte Damen und Herren!
Meines Wissens nach verhält sich der Sachverhalt bei einem Kleinunternehmen in Österreich wie folgt:
Umsatzgrenze EUR 35000. Dies ist die Nettogrenze. Ein einmaliges Überschreiten auf 40.000 Euro (Toleranzregel) ist ebenfalls zulässig. Da auch diese Umsatzgrenze eine „Nettogrenze“ ist, betragen die einmalige Toleranzschwellen 48.000 Euro bei 20% fiktiver Umsatzsteuerpflicht.
Nun ist es so, dass ich im Jahr 2021 45105,59 an Betriebseinnahmen hatte und ich soeben eine Aufforderung des Finanzamtes bekommen habe eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, da ich über der Kleinunternehmergrenze von 35000 Euro bin.
Wie kann ich nun argumentieren?
Und falls ich tatsächlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss, mit welchen Kosten muss ich in etwa rechnen?
Bislang habe ich lediglich mit Einnahmen/Ausgabentabelle gearbeitet.
Wichtig ist vielleicht auch zu wissen, dass ich zwischenzeitlich ins Ausland gezogen bin und mein Gewerbe diesen Monat in Österreich zurückgelegt habe.
Vielen Dank für Ihre rasche Rückmeldung!
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihr Fall ist in der Tat komplex, aber ich werde mein Bestes tun, um Ihnen eine klare Antwort zu geben.
Sie haben richtig verstanden, dass die Umsatzgrenze für Kleinunternehmen in Österreich bei 35.000 Euro liegt. Dies ist eine Nettogrenze, und es gibt eine Toleranzregel, die ein einmaliges Überschreiten auf 40.025 Euro (15% über der Grenze) zulässt. Ihre Betriebseinnahmen für das Jahr 2021 betragen jedoch 45.105,59 Euro, was sowohl die Kleinunternehmergrenze als auch die Toleranzgrenze übersteigt.
Gemäß § 6 Abs 1 Ziffer 27 UStG (Österreich) sind Sie als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit, solange Ihre Umsätze im Veranlagungszeitraum 35.000 Euro nicht übersteigen. Da Sie diese Grenze überschritten haben, sind Sie nun umsatzsteuerpflichtig.
Die Konsequenz ist, dass Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen. Die Kosten, die Sie erwarten können, hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Höhe Ihrer Umsätze und der Art Ihrer Geschäftsaktivitäten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie nun auch den Vorsteuerabzug aus Rechnungen von bezogenen Waren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Dies könnte dazu beitragen, die zusätzliche finanzielle Belastung durch die Umsatzsteuerpflicht zu mildern.
In Bezug auf Ihre Argumentation gegenüber dem Finanzamt könnten Sie versuchen, zu erklären, dass Sie nicht erwartet hatten, die Umsatzgrenze zu überschreiten. Wie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) (https://www.wko.at/service/steuern/Kleinunternehmerregelung-(Umsatzsteuer).html#:~:text=F%C3%BCr%20den%20Kleinunternehmer%20bedeutet%20das,jeweils%20g%C3%BCltigen%20Steuersatz%20zu%20versteuern. ) erläutert, ist es oft schwierig, zu Beginn Ihrer Tätigkeit mit Sicherheit zu sagen, ob Sie die Umsatzgrenze im laufenden Jahr überschreiten werden. Sie könnten argumentieren, dass Sie aufgrund eines unerwartet guten Geschäftsganges die Grenze überschritten haben.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies wahrscheinlich nicht dazu führen wird, dass Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Die Gesetze sind in dieser Hinsicht ziemlich klar: Wenn Sie die Umsatzgrenze überschreiten, werden Sie umsatzsteuerpflichtig.
Schließlich könnte die Tatsache, dass Sie ins Ausland gezogen sind und Ihr Gewerbe in Österreich zurückgelegt haben, Auswirkungen auf Ihre steuerliche Situation haben. Dies könnte dazu führen, dass Sie nicht mehr als inländischer Unternehmer im Sinne Umsatzsteuergesetzes gelten. Sie sollten diesen Punkt ebenfalls prüfen.
Ich hoffe, dass diese Informationen hilfreich für Sie sind. Bitte zögern Sie nicht, sich bei weiteren Fragen an mich zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Hannu Wegner, Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?