Anmeldung beim Finanzamt als privater Nachhilfelehrer
Januar 7, 2024 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Ich bin 66 Jahre alt und beziehe Regelaltersrente in Bayern. Meine Bruttojahresrente liegt bei ca. 29.000 €. Nun möchte ich durch privaten Nachhilfeunterricht für Studenten an der Uni etwas zuverdienen (ca.1.500-2000 € /Jahr). Auf meine Anfrage beim Finanzamt hat der zuständige Angestellte mich auf ein entsprechendes Elster-Formular verwiesen für die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit. Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Ist die Anmeldung beim Finanzamt für Einkünfte aus Nachhilfe für Studierende in jedem Fall erforderlich?
2. Gibt es hier Freibeträge und wie hoch sind diese ggfs.?
3. Was sollte ich beim Ausfüllen des Elster-Formulars auf jeden Fall beachten?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
1. Grundsätzlich sieht § 138 Abs. 1 AO eine Mitteilungspflicht vor. Bei den genannten Größenordnungen wird es jedoch ggf. ausreichen, die Angaben in einer fristgerecht eingereichten Steuererklärung nachzuholen.
2. Es gibt keine besonderen Freibeträge für selbständige Unterrichtstätigkeit.
3. Vollständigkeit, Wahrheit.
Dem ausgelobten Honorar entsprechend muss die Detailtiefe begrenzt bleiben, deswegen ist ggf. in den genannten Quellen und Verweisen nachzulesen (deutsche Gesetze sind abrufbar in www.gesetze-im-internet.de).
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Franklinstraße 15, 30177 Hannover, Mitglied der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Mitgliedsnummer 146580, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) (Regelungen einsehbar unter: https://www.berufsrecht-handbuch.de/, http://www.gesetze-im-internet.de/stberg, www.gesetze-im-internet.de/stbvv/), die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
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