Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Gütertrennung

Guten Tag,

ich und meine Frau haben 2006 geheiratet, im gleichen Jahr haben wir Gütertrennung vereinbart. Was passiert, wenn wir in der Steuererklärung "Gütertrennung" ankreuzen:
-hat das Auswirkung auf das Ehegattensplitting?
-gehen evtl. andere Steuervorteile verloren?
-oder bleibt unterm Strich alles gleich, jedoch wird die Steuerlast gerechter verteilt, d.h. meine Frau bekommt eine auf Ihr Einkommen alleine errechnete Erstattung?

Vielen Dank!

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Nein, die Gütertrennung hat keine Auswirkung auf die Zusammenveranlagung und die damit verbundene Anwendung der Einkommensteuersplitting-Tabelle. Für die Anwendung der Splitting-Tabelle ist die wesentliche Voraussetzung, dass Sie mit Ihrer Ehefrau im Jahr wenigstens 1 Tag zusammen gelebt haben.

Ausserdem wird z.B. im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung 2010 auf Seite 1 NICHT nach der Gütertrennung sondern danach gefragt, ob Sie Gütergemeinschaft vereinbart haben. Sie müseen dort in Zeile 19 nur die gewählte Veranlagungsart ausfüllen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Bewertung dieser Frage

Wie hilfreich war die Antwort des Experten?
"Sehr hilfreich....man weiß wie man vorzugehen hat .."
Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Experten?
"Sehr schnell...."
Wie empfehlenswert ist der Experte?
"Dieser geht gut auf die Fragen ein!"

Experte für Steuererklärung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

vollständiges Profil