Abgabe per Elster
Dezember 13, 2010 | 30,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Ich habe letztes Jahr meine Steuererklärung per Elster ganz normal versandt. Das Finanzamt hat erst mal mir Zwangsgelder fest gesetzt. Dann habe ich denen mit geteilt, dass ich per Elster abgegeben habe und es wurde storniert.
Jetzt musste ich von meinen Eltern die Steuererklärung bis zum 21.10.2010 abgeben. Die habe ich ebenso per Elster am 21.10.2010 versandt und die den Ausdruck und die Kopien der Steuererklärung an das Finanzamt abgegeben.
Jetzt teilt das Finanzamt mit, per Elster ist nicht möglich, die Kopien der Steuererklärung haben die nicht erhalten und die haben für ESt, UST und GewSt 450 EUR fest gesetzt. Für was benötigt man dann Elster? Warum hat es letztes Jahr funktioniert? Benötige dringende Hilfe.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Festsetzung von Zwangsgeldern stellt einen Verwaltungsakt dar. Gegen diesen oder diese Verwaltungsakte müssen Sie Einspruch einlegen und die Aussetzung der Vollziehung der Zwangsgelder beantragen. Sie verweisen dabei das Finanzamt auf das Übertragungsprotokoll und senden mit dem Einspruchsschreiben dem Finanzamt eine Kopie dieses Protokolls zu. Da Sie alles getan haben, müssen die Zwangsgelder aufgehoben werden, denn die Steuererklärungen liegen dem Finanzamt vor. Zusätzlich können Sie die Steuererklärungen, von Ihren Eltern unterschrieben, dem Finanzamt nochmals auf Papierform einreichen.
Wenn Sie Hilfe bei der weiteren Vorgehensweise benötigen, dürfen Sie sich gerne unter meiner E-Mail Adresse StillerStB@gmx.de mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt
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