Neue Arbeitsstelle
April 5, 2011 | 35,00 EUR | beantwortet von StB Olaf Gayko
Hallo! Ab dem 01.05.2011, habe ich eine neue Arbeitstelle. Ca. 95 km von unserem (Familie)Lebensmittelpunkt entfernt. Selbst mit dem Auto wäre diese Strecke täglich nicht zu befahren. Ich muß mir eine kleine Wohung am Ort des neuen Arbeitsplatzes mieten. Dazu nun meine Fragen.
1)In Deutschland ist freie Arbeits-und Berufswahl. Spielt der Kündigungsgrund trotzdem eine Rolle für das Finanzamt in Bezug auf 2)Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und Heimfahrten (Mein Kündigungsgrund ist aufgrund eines sehr, sehr schlechten Betriebsklimas erfolgt).
3) Die unter 2) genannten Kosten sind voll absetzbar? 24 € für 3 Monate /Jahr an Verpflegungskosten?
4) Kann auf Grund dieser Kosten ein monatlicher Freibetrag beim Finanzamt beantragt werden?
5) Was habe ich noch vergessen?
Vielen Dank für Ihr Bemühen.
Mit freundlichem Gruß
Hartmut Eckert Mobil unter 0172-52 763 65 zu erreichen.
Sehr geehrter Herr Eckert,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
zu 1) nein, der Kündigungsgrund spielt hierfür absolut keine Rolle! Wichtig ist allein die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung durch das (neu eingegangene) Arbeitsverhältnis.
zu 2) Sie können alle die von Ihnen genannten Positionen absetzen, die Verpflegungsmehraufwendungen (in Form der Pauschalen max. 24 €/Tag bei Abwesenheit von 24 Std.) können sie max. bis 3 Monate ansetzen, dies allerdings nicht jährlich, sondern nur einmalig zu Beginn.
zu 3) siehe Antwort zu 2)
zu 4) ja Sie können eine Freibetrag beim FA ohne Weiteres beantragen, damit Ihnen dieser auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird
zu 5) Nein, Sie haben nichts vergessen! ;)
Ich hoffe Ihnen, mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.
MfG
O. Gayko
Steuerberater
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