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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Lohn als Selbstständige

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit 5.5 Jahren selbstständig. Ich habe ein Jahresumsatz von ca. 125.000 Euro. Da ich aber nur aller 3 Monate eine Abschlagszahlung ( Vorsteuer ) von 735 Euro zahle, habe ich jedes Jahr eine für mich sehr hohe Nachzahlung.( 15.000 Euro) Ich bin selbstständig ohne irgend eine Gesellschaft oder dergleichen und habe 6 Angestellte. Meine Frage jetzt. Ist es möglich, das ich mir ein Gehalt zahlen kann um den Steuernachzahlungen vorzubeugen oder ist es ratsamer das Finanzamt anzuschreiben und jeden Monat 1000 Euro einzuzahlen? Die Lösung mit dem Gehalt wäre mir aber lieber. Übert eine baldige Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar, da mich diese hohe Nachzahlung immer sehr belastet.

Michael Herrmann

Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Sie haben als Selbständige nicht de Möglichkeit, sich selbst als Abreitnehmer einzustellen. Die Selbständigkeit schließt Nichtselbständigkeit als Arbeitnehmer aus.

Grundsätzlich genügt es ohnehin, das Finanzamt darauf hinzuweisen, dass die bisherigen Vorauszahlungen nicht ausreichen, um die jährliche Stuerschuld zu begleichen. Deshalb sollten Sie beim Finanzamt einen formlosen Antrag auf Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen stellen und das Finanzamt bitten die Vorauszahlungen Ihrem zu erwartenden Gewinn anzupassen (Höhe angeben). Die Vorauszahlungstermine sind immer der 10.03., 10.06., 10.09., 10.12. . Dies ist gesetzlich festgelegt und nicht wählbar.

Keinesfalls sollten Sie dem Finanzamt unaufgefordert Geld überweisen, da nur die tatsächlich festgesetzte Steuer verbucht werden kann. Andere Überweisungen führen nur zu Irritationen und würden letztlich wieder erstattet werden.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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Berufzugehörigkeit:

Die gesetzliche Berufsbezeichung

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Steuerberatungsgesetz (DVStB)

Berufsordnung (BOStB)

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