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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Liebhaberei Lawi-Betrieb

Guten Abend.

Aufgrund suczessiver, permanenter Gesetzesänderungen (allesamt dokumentiert), verbunden mir steuerlicher "Kaumberatung", sah ich mich 2004 gezwungen, Gewerbe anzumelden wegen der 33%- Zukaufregelung, um gesamtbetrieblich nicht gewerblich zu werden.
Kurz_ die Eigenproduktion im spezialisierten Lawi-Betrieb wurde zu teuer.

In der Folge weitere Gesetzesänderungen, Lawi wurde weiter zurück gefahren. Folge: Verluste, die Beraterbüro mit Gewinn aus Gewerbebetrieb verrechnet hat.

Ekst-erklärung wurde von mir unterschrieben und an`s Fa.

Verluste in Lawi 06 bis 09.
2011 Schreiben des Fa, Überprüfung auf Liebhaberei.

Seither habe ich mich mit diesem Thema beschäftigt und mich interessiert hier nur die Frage, wie ist, für einen betriebswirtschaftlichen Laien verständlich, der Begriff "Totalgewinn" zu definieren?

Für eine verständliche Antwort wäre ich dankbar.

Eine Zusatzfrage werde ich zu so später Stunde nicht stellen und wünsche einen schönen Abend.

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum steuerlichen Begriff "Totalgewinn", welche ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Totalgewinn bedeutet grundsätzlich eine Betriebsvermögen-Mehrung in der Totalperiode, also in der Zeit von der Gründung bis zur Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs. Ist der Betrieb bereits beendet, ist das tatsächliche Ergebnis maßgeblich, im Übrigen ist grundsätzlich nach einkommensteuerrechtlichen Maßstäben eine Prognose zu treffen. Die Totalperiode bei der Prognose beträgt typisierender Weise 30 Jahre. Um einen Tatalgewinn aufzuweisen, soll grundsätzlich ein positives über den Eigenkapitaleinsatz hinausgehendes Gesamtergebnis vorliegen. Grundsätzlich setzt sich Totalgewinn aus den in den einzelnen Perioden erzielten laufenden Gewinnen/Verlusten und dem Aufgabegewinn/-verlust bei der Veräußerung/Aufgabe zusammen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu verschaffen.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

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Dr. Yanqiong Bolik

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