Leasingfahrzeug
November 29, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Hallo,
ich bin selbständig und habe einen Wagen geleast. Diesen kann ich in der letzten Dezemberwoche 2011 oder alternativ in der ersten Januarwoche 2012 abholen.
Falls ich diesen z.B. am 29.12.2011 abhole, muss ich dann rückwirkend für den gesamten Dezember bereits den Nutzungswert versteuern oder wird dieser anteilig für Dezember ermittelt bzw. erst ab Januar 2012 gerechnet?
Vielen Dank.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Ihr Problem ist in § 6 Abs.1 Nr. 4 Satz 2 EStG geregelt. Danach ist die private PKW-Nutzung für ein Kraftfahrzeug, das zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat mit 1% des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. der Kosten für Sonderausstattung einschl. Umsatzsteuer anzusetzen.
Angefangene Kalendermonate zählen als voller Monat, sodaß dem Grunde nach ein voller Monatsansatz bei Ummeldung am 29.12.2011 erfolgen würde. Haben Sie allerdings bis zum 28.12.2011 ein Fahrzeug als Betriebsvermögen mit 1%-Regelung behandelt, so wird für den Dezember 2011 die 1%-Regelung ausschliesslich auf das alte Fahrzeug angewendet und das neue Fahrzeug wird erst ab Januar 2012 berücksichtigt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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