Geschäftswagen
Oktober 7, 2010 | 20,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Guten Tag,
ich arbeite hauptberuflich im öffentlichen Dienst und fahre täglich 20 km einfache Strecke, also 40 gesamt. Nebenberuflich bin ich selbstständig, betreibe einen Schreibservice und auch hier fallen Fahrten an. Nun möchte ich auf Firmenkosten ein Auto kaufen, das ich auch privat nutze. Nun gibt es dort ja verschiedene Wege des Abrechnens, 1% Regel, Fahrtenbuch usw. Das ist mir alles bekannt. Meine Frage lautet: Habe ich ein Auto als Firmenwagen, worunter fallen dann meine Fahrten zur Hauptbeschäftigungsstelle? Sind das auch Dienstfahrten oder sind das Privatfahrten?
Weder das Finanzamt noch die IHK hat hierzu Stellung bezogen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Ich gehe bei der Beantwortung meiner Frage davon aus, das Sie den Gewinn aus der Nebentätigkeit als Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln.
Für Nichtbilanzierer kann ein PKW nur dann betrieblich abgrechnet werden, wenn er zu mehr als 50% der Laufleistung betrieblich genutzt wird. Zu den betrieblichen Fahrten gehören die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der nichtselbständigen Tätigkeit nicht.
Der PKW stellt in Ihrem Fall ein Privatfahrzeug dar. Sie können die im Schreibservice angefallenen Fahrten jedoch zu 0,30€ je Kilometer pauschal geltend machen oder anhand der tatsächlichen Kosten für das Fahrzeug einen höheren Kilometersatz nachweisen und diesen abrechnen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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