Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer

Dienstleistung im Ausland

Ich bin freiberuflicher Trainer und habe nach § 19 UStG optiert und darf auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten.
Nun darf ich ein Angebot für eine 2 - 3 tägige Inhouse-Schulung in Luxembourg erstellen. Im Falle einer Rechnung ? Darf ich die Mehrwersteuer nun aussen vor lassen oder welche Umsatzsteuer muss angesetzt werden, die von Deutschland oder von Luxemburg? Danke vorab.

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind, dann sind Sie automatisch von der Umsatzsteuerpflicht befreit, d.h. Sie dürfen in Ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Eine gesonderte Option ist hierfür nicht möglich. Sie vermerken lediglich auf Ihrer Rechnung, dass Sie als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt

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Experte für Mehrwertsteuer

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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