Verbuchung von Bonusabrechnungen ohne Leistungsbezug nach BFH-Urteil V R 3-12 vom 03.07.14
Aus der Beteiligung an einer Einkaufsgenossenschaft erhatlen wir regelmäßig Boni. Diese werden mit Verweis auf das BFH-Urteil 03.07.14 V R 3/12 als nicht steuerbar ausgewiesen, da kein Leistungsbezug vorliegt.
Wie ist diese Gutschrift zu verbuchen? Gibt es dafür im SKR 04 ein vorgesehenes Konto? Oder wird der Betrag, in dem ja kein MsSt.-Anteil enthalten ist, einem Aufwandskonto, beispielsweise Wareneinkauf gutgeschrieben?