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Frag einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuerpflicht

Ich führe auf Selbständiger Lehrer von Zeit zu Zeit Betriebsräteseminare durch.
Mir war bekannt, dass ich bei einem Umsatz von ^17.500 keine MWST auf meinen Rechnungen ausweisen muss.
Diese Summe hab eich bisher im laufenden Jahr nicht überschritten.

Jetzt habe ich aber die Möglichkeit dieses Jahr zwei zusätzliche Seminare durchzuführen und würde dann auf einem Jahresumsatz in 2010 von Euro 36.000 kommen.
1. Muss ich für diese neuen Seminare die Rechnungen mit MWST ausweisen
2. Ich hoffe nciht dass dann rückwirkend die anderen Semianre auchnoch MWST-pflichtig werden.

mfrG

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Ersberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Ihr Gesamtumsatz in 2009 17.500 Euro nicht überschritten hat und in 2010 50.000 Euro nicht übersteigt, dann müssen Sie keine Umsatzsteuer abführen ( § 19 UStG ).

Da Sie wohl in 2009 die Gesamtumsatzgrenze von 17.500 Euro nicht überschritten haben und in 2010 mit einem Gesamtumsatz von 36.000 Euro die geforderten 50.000 Euro nicht überschreiten, sind Sie auch in 2010 Kleinunternehmer.

Da Sie in 2010 dann die Grenze von 17.500 Euro überschreiten werden, sind Sie ab 2011 umsatzsteuerpflichtig., d.h. in 2011 sollten Sie auf Ihre Rechnungen die Umsatzsteuer zuschlagen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Mehrwertsteuer

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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