mehrwertsteueroption gezogen
Januar 21, 2010 | 40,00 EUR | beantwortet von Matthias Wander
Guten Tag,
bei dem Umbau unseres Gehöft hatten wir die Mehrwertsteueroption gezogen.
Da jetzt die 10 Jahre um sind möchte ich wieder umoptieren,
d.h. die Rechnungen ohne Ust. ausweisen.
Hierzu hätte ich gerne einen Mustertext.
Es handelt sich um Werkstatt und Büroraum.
Hier wäre es egal aber ich erspare mir die Umsatzsteuererklärung. Dann ist es noch Büroraum der als Wohnraum genutzt werden soll.
Viele Grüße
Henning Schindler
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Sowohl die Option als auch ihre Beendigung ist an keine besondere Frist oder Form gebunden.
Die Option erfolgt, indem Sie Ihre Umsätze als steuerpflichtig behandeln. Dies geschieht dadurch, dass Sie Umsatzsteuer in Rechnung stellen und dies in der Umsatzerklärung angeben.
Im Umkehrschluss wird die Option dadurch beendet, dass die Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden und keine Umsatzsteuererklärung erstellt wird. Eine gesonderte Erklärung an das Finanzamt ist nicht notwendig.
Möglicherweise kann die Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärung zu Rückfragen seitens des Finanzamts führen. Um unnötige Rückfragen zu vermeiden können Sie selbstverständlich dem Finanzamt die Beendigung der Option mitteilen. Das Schreiben könnte wie folgt verfasst werden: "Ich teile Ihnen mit, dass die Option zur Umsatzsteuerpflicht gemäß § 9 UStG nicht mehr ausgeübt wird. Die Vermietung erfolgt nunmehr umsatzsteuerfrei."
Bitte beachten Sie: Wird trotz steuerfreier Vermietung Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, so wird diese gemäß § 14c UStG trotzdem geschuldet.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Wander
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?