Darf ich als Privatperson eine Rechnung mit Mwst ausweisen?
November 24, 2021 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Mein Mann und ich haben einen Resthof erworben. Zu dem Hof gehört eine Scheune, welche an eine Firma teilweise als Lagerraum vermietet ist. Diese Firma möchte nun eine Dauerrechnung für die Miete von uns mit ausgewiesener Mwst bzw USt.
Dürfen wir als Privatpersonen eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst erstellen ?
Wir wohnen solange der Hof Kernsaniert wird in 27283 Verden, der Hof steht in 27327 Martfeld, beides in Niedersachsen (falls das relevant ist).
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com.
Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung geben. Grundsätzlich sind Sie als Vermieter auch Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Daher wäre es auch möglich, dass Sie Rechnungen bzw. einen Mietvertrag mit Umsatzsteuerausweis schreiben. Sie dann allerdings verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt zu melden und dorthin abzuführen. Das heißt für Sie ist die Umsatzsteuer nur durchlaufender Posten. Der Vorteil bei einer Umsatzsteuerpflicht wäre, dass Umsatzsteuer aus Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung der Scheune als Vorsteuer geltend machen könnten. Diese wäre dann von der zu zahlenden Umsatzsteuer abzuziehen, so dass sich die Zahllast an das Finanzamt entsprechend reduzieren würde.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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