Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Kapitalvermögen

Zinseinkünfte

Zum Hauskauf meines Sohnes möchte ich ihm 150.000 € leihen.Rückzahlung soll 650€ mtl.sein.Die Restschuld soll m.
2,5% jährl.verzinst werden.Wie ist d. steuerl.Situation,wenn
ein Vertrag m. ihm abgeschlossen wird?Was können Sie empfehlen? Bin ich generell dem FA gegenüber auskunftspflichtig, wenn ich Geld innerhalb der Familie verleihe?
MfG

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Der von Ihnen beabsichtigte Abschluß der Darlehensvertrages mit Ihrem Sohn, stellt eine Vereinbarung unter nahen Angenörigen im Sinne des § 15 Abs.1 Ziff.3 Abgabenordnung (AO)dar. Der Vertrag muß hinischtlich des Inhalts und Durchführung dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten möglich ist.

Zum Fremdvergleich hat der BFH mit Urteil vom 15.04.1999 ( IV R 60/98) folgende Grundsätze aufgestellt:

1. Im Vertrag muss eine Laufzeitvereinbarung getroffen werden.

2. Es muss eine Vereinbarung über Art und Zeit der Rückzahlung getroffen werden.

3. Die Zinsen müssen zu Fälligkeitszeitpunkten entrichtet werden.

4. Der Rückzahlungsanspruch muss bei langfristiger Laufzeit ausreichend gesichert sein (z.B. durch Eintragung einer Grundschuld).

Das Finanzamt wird den Vertrag auf Inhalt und die Durchführung mit erhöhter Aufmerksamkeit prüfen.

Der Vertrag sollte unter Mitwirkung eines Steuerberaters erstellt bzw. überprüft werden, damit Sie und Ihr Sohn gegenüber dem Finanzamt keinen Schiffbruch erleiden. Soferm Sie es wünschen, kann ich den Vertrag gerne unter Anrechnung des hier gezahlten Erstberatungshonorars im Rahmen eines Mandates überprüfen. Bei Interesse können Sie sich gerne unter StillerStB@gmx.de mit mir in verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl Betrtiebswirt

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Experte für Kapitalvermögen

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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