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Frag einen Steuerberater zum Thema Jahresabschluss

Bilanzansatz Wertpapiere/Festgeldkonto Soli und Abgeltungssteuer

1.Bilanzansatz Wertpapiere bei einer kleinen AG
Ich bereite gerade die Bilanz 2009 vor.Ich habe einen Börsenkurs für 2009 der höher ist als der Börsenkurs 2008,
Eröffnungsbilanz 01012009.
Alter Kurswert 2008 2702,66
Neuer Kurswert 2009 4829,29
AK 5245,75 was nehme ich da??

2.Bei der Aktiva habe ich ein Festgeldkonto wo Zinsertäge und auch Soli u Abgelt.St.gebucht worden ist.Muss ich im Abschluss den Soli und Abgelt.St.als Aufwand buchen und gleichzeitig als Forderung gegenüber dem Finanzamt einbuchen und bei der Körperschaftsteuererklärung als Forderung darstellen?

Ich hoffe das ich mich verständlich ausgedrückt habe.

Vielen Dank für die Hilfe

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Sachverhaltsangaben erfolgt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann die steuerrechtliche Würdigung beeinflussen.

Handelsrechtlich gilt ein Wertaufholungsgebot für die Wertpapiere, § 280 Abs. 1 HGB. Sie müssen daher die im Jahr 2008 vorgenommene Wertminderung im Jahr 2009 wieder zuschreiben. Die Wertpapiere sind daher mit dem Kurswert von 4.829,29 € einzubuchen. Steuerlich sind allerdings nur 5% des Zuschreibungsgewinns der KSt zu unterwerfen.

Die Zinserträge buchen Sie zunächst brutto ein, d. h. ohne Berücksichtigung der Quellenbesteuerung. Die einbehaltene Quellensteuer stellt eine Forderung gegen das Finanzamt dar und ist im Rahmen der KSt-Erklärung mit Ihrer Steuerschuld zu verrechnen.

Bei einem Zinsertrag von 100 € und darauf entfallender Quellenbesteuerung von bspw. 25 € buchen Sie:

Per Bank 75 an Zinsertrag 100
Forderung gegen das FA 25

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

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Oliver Burchardt