Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Jahresabschluss

Betriebsaufgabe und Wiederaufnahme

Ich hatte seit 2012 ein Gewerbe angemeldet, in dem ich zuerst hauptberuflich tätig war (lediglich ich selber, ohne Angestellte) und ab 2015 nebenberuflich, da ich mich bei einer Firma hatte anstellen lassen und das Gewerbe für ein paar Nebeneinkünfte habe laufen lassen.
Mitte Juni 2019 bin ich ins außereuropäische Ausland gezogen, habe mich in Deutschland abgemeldet und das Gewerbe aufgegeben.
Nun kommt es so, dass ich unvorhergesehener Weise in zwei Wochen wieder nach Deutschland zurückkehre und auch wieder selbstständig tätig sein werde.
Über die Jahre hat sich natürlich einiges an Betriebsvermögen angesammelt, das ich mit der nächsten Steuererklärung zur Aufgabe abrechnen müsste.

Gibt es eine Möglichkeit besagtes Gewerbe vor dem Jahresende wieder aufzunehmen und so die Aufgabe des Betriebs und all seinem Vermögen rückgängig zu machen? Gibt es sonst noch etwas, dass ich beachten sollte?

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Wenn Sie die Betriebsaufgabe bereits dem Finanzamt mitgeteilt haben, wird es schwierig werden, dies wieder rückgängig zu machen. Sie könnten ggf. eine Irrtümlichkeit der Erklärung geltend machen, ob dies anerkannt wird, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

Wenn Sie den Betrieb nicht aufgegeben haben und keine Aufgabeerklärung oder Sitzverlegung in das Ausland erklärt haben, sehe ich in der Praxis keine Schwierigkeiten. Sie behalten einfach die unbeschränkte Steuerpflicht für das Jahr 2019 bei, da beispielsweise der ständige Aufenthalt im Jahr 2019 durchgängig im Inland gelegen hat, damit besteht keine Notwendigkeit der Betriebsaufgabe aufgrund Wegverlegung und somit erfolgt in diesem Fall auch keine Besteuerung der stillen Reserven.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, bernd.thomas@yahoo.de, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres)

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