Investitonsabschreibung u. Sonderabschreibung
April 12, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo, ich bin Einzelunternehmer und habe einen Betrieb mit einem Gewinn von 50.000 €. Im Jahr 2022 habe ich aktivierungspflichtige Anschaffungen in Höhe von 25.352 € getätigt. Kann ich für 2022 den Investitionskostenzuschuss (40 oder 50%) geltenden machen? Wie sieht es mit einer Sonderabschreibung aus?
Den Rest wollte ich dann monatsgenau, also im September 2022.
Konkret: Anschaffung 25.352 €, 50% Investitionsabschreibung = 12.676 €, Restwert 12.676 €, hiervon 20% Sonderabschreibung = 2.535 €, Restwert = 10.141 €, hiervon 25% lt. Afa-Tabelle für 4 Monate = 845 €.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Hoppen
Guten Tag,
der so genannte IAB nach Paragraph 7g EStG kann nur für Investitionen in den folgenden 3 Jahren in Anspruch genommen werden. In den Jahren, in denen die Investition erfolgt ist, steht Ihnen für diese dann der IAB nicht mehr zur Verfügung. Insofern könnten Sie dann in 2022 lediglich die Sonderabschreibung von 20% sowie die normale AfA beanspruchen. In Ihrem Fall dann 20% von 25.352€ = 5.070€ sowie zeitanteilige AfA von 80% x 25.352€ x 25% x4/12 = 1.690€.
Der IAB dient also eher dazu, Abschreibungen für Investitionen in den folgenden Jahren vorwegzunehmen um damit Liquidität für die Investitionen zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen, Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?