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Frag einen Steuerberater zum Thema Jahresabschluss

Rechnungsdatum 2022 - Anzahlung 2023 - Im welchen Jahr wird die Rechnung Berücksichtigt EÜR

Ich bin Onlinehändler & Einzelunternehmer (EÜR). Ich habe von meinem Hersteller eine Rechnung am 25.12.2022 für einen Wareneinkauf von über 8000$ bekommen (Rechnungsdatum). Die Ware habe ich aber erst am 25.01.2023 angezahlt.
Nun meine Frage:
Können die 8000$ noch als Einkauf im alten Jahr geltend gemacht werden und somit meinen Gewinn im Jahr 2022 mindern, da das Rechnungsdatum 2022 ist? Oder wird diese Rechnung erst im Jahr 2023 berücksichtigt, da sie da erst angezahlt wurde?
Ohne diese Rechnung habe ich nämlich einen Gewinn von 17000€ und komme über die Freigrenze.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Morgen,

da Sie den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR) ermitteln, kommt es hier bei der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben alleine auf den Zahlungsfluss an. Da Sie die Rechnung also erst am 25.1.2023 bezahlt haben, dürfen Sie die Betriebsausgaben erst im Jahr 2023 berücksichtigen. Das Rechnungsdatum ist bei der EÜR hier also nicht ausschlaggebend.

Melden Sie sich gerne, wenn Sie noch eine Rückfrage dazu haben.

Viele Grüße!

Knut Christiansen, Steuerberater

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