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Frag einen Steuerberater zum Thema Jahresabschluss

Wie werden Sicherheitseinbehalte im Bauwesen bilanziell behandelt

Meine Frage lautet:

Wie werden Sicherheitseinbehalte im Bauwesen bilanziell behandelt.
Anbei sende ich Ihnen ein Beispiel (hier im diesem Fall 5% Sicherheitseinbehalt auf 5 Jahre)

Mein Fall:
Bauvorhaben beendet, Schlussrechnung 200.000,00€
Sicherheitseinbehalt 5% = 10.000,00€
1. USt, lt. Urteil wird erst bei SE-Zahlung nach 5 Jahren abgeführt und fällig,
2. Wie ist das bei der Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer bei bilanzierenden (bei Einnahme Überschussrechner ist einfach)
3. Wie wird das in der Bilanz ausgewiesen

Mit freundlichen Grüßen
Petro

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage!

Dazu möchte ich Ihnen folgende Rückmeldungen geben.

1. Die Umsatzsteuer kann hier auf das Konto "Umsatzsteuer, nicht fällig" gebucht werden. Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt eine Berichtigung der Bemessungsgrundlage um 10.000 EUR.

2. In der Ertragsteuer ist auf den Sicherheitseinbehalt grundsätzlich auch Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer zu entrichten.

3. Die Forderung aus dem Sicherheitseinbehalt weisen Sie grundsätzlich als Forderung oder sonstigen Vermögensgegenstand aus. Eine Wertberichtigung erfolgt hier nicht, soweit die Forderung an sich werthaltig ist. Unter Umständen kann wegen der langen Laufzeit eine Pauschalwertberichtigung geltend gemacht werden (Zinsverlust).


Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.


Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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