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Frag einen Steuerberater zum Thema Jahresabschluss

Abgrenzung 10-Tage-Regel nach Paragraph 11 EStG

Guten Tag,

ich habe bezüglich Abgrenzung der 10-Tage-Regel ein paar Fragen.

Ich bin Ist-Versteuerer und gebe eine EÜR ab. Ich betreibe einen Onlinehandel mit Versand von Waren.

Fallen folgende 5 Rechnungen unter die 10-Tage-Regel nach § 11 EStG und müssen im alten Jahr gebucht werden?

1.) November 2023-Rechnung für Lohnabrechnungsprogramm (Sage), welches am 04.01.24 vom Konto abgebucht wurde (Rechnungsdatum 04.12.2023). Die Kosten werden immer monatlich am Anfang des Monats vom Anbieter abgebucht.


2.) Dezember 2023-Rechnung für Werbeschaltungen von Google Adwords, welche am 05.01.24 vom Bankkonto abgebucht wurde (Rechnungsdatum 31.12.2023). Die Kosten werden immer monatlich am Anfang des Monats vom Anbieter abgebucht. Wenn keine Werbung geschaltet wird, würde keine Rechnung kommen - das ist allerdings seit Beginn der Geschäftsbeziehung vor einigen Jahren nie vorgekommen.


3.) DHL-Rechnungen für im Dezember 2023 angefallene Warenpakete an unsere Endkunden. Geschäftskundenvertrag mit DHL liegt vor. Rechnungstermine im Vertrag = 10., 20., 30. eines Monats. Wenn kein Versand von Paketen stattfinden würde, erfolgt keine Rechnung. Jahresmengen sind im Vertrag festgelegt. Der Preisbildung für das Produkt liegen vereinbarte Mengen zugrunde ("Monatliche Sendungsmenge entspricht auf das Jahr hochgerechnet").
Alle 3 folgenden Rechnungen wurden am 04.01.24 vom Bankkonto abgebucht (alle Rechnungsdatum 31.12.2023).

- DHL-Rechnung 1: nationaler Versand - Rechnungen fallen regelmäßig zu den genannten Terminen im Vertrag an, da bisher immer versandt wird.

- DHL-Rechnung 2: internationaler Versand (von DHL gestellte Rechnungen in 2023: 10.12., 20.11., 10.11., 31.10., 20.10., 10.10., 20.09., 31.08., 10.08., 20.07., 10.06., 31.05., 20.05., 10.05., 20.04., 10.04., 31.03., 20.03., 10.03., 28.02., 20.02., 20.01., 10.01.) - Rechnungen fallen nicht immer an, da nicht immer internationaler Versand erfolgt ist.

- DHL-Rechnung 3: Retourenversand (gestellte Rechnungen in 2023: 31.10., 30.09., 10.09., 20.07., 20.05., 10.05., 10.04., 31.03., 20.02., 31.01.) - Rechnungen fallen nicht immer an, da nicht immer Retouren erfolgt sind.


Verträge oder die Rechnungen können ggf. zur Verfügung gestellt werden.

Vielen Dank.

Hannu Wegner

Sehr geehrter Fragesteller,

sehr gerne beantworte ich Ihre Fragen zur zehn Tage Regel nach § 11 EStG.

Die 10-Tage-Regel ist eine spezielle Regelung im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG), genauer gesagt in § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG. Sie besagt, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurze Zeit, das heißt innerhalb von zehn Tagen, nach Beendigung des Kalenderjahres zu- bzw. abfließen, als in dem Kalenderjahr zugeflossen oder abgeflossen gelten, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Diese Regelung ist besonders relevant für die Abgrenzung von Einnahmen und Ausgaben zwischen zwei Geschäftsjahren und hat somit direkten Einfluss auf die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens.

Nun zu den konkreten Beispielen:

1.) Die November 2023-Rechnung für das Lohnabrechnungsprogramm (Sage), die am 04.01.24 vom Konto abgebucht wurde, fällt unter die 10-Tage-Regel. Die Kosten werden regelmäßig monatlich am Anfang des Monats vom Anbieter abgebucht. Da die Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach dem Jahreswechsel erfolgt ist und die Ausgaben wirtschaftlich dem Jahr 2023 zuzuordnen sind, können sie nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG auch in diesem Jahr als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

2.) Ähnlich verhält es sich mit der Dezember 2023-Rechnung für Werbeschaltungen von Google Adwords, die am 05.01.24 vom Bankkonto abgebucht wurde. Auch hier handelt es sich um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die wirtschaftlich dem Jahr 2023 zuzuordnen sind und innerhalb der Zehn-Tage-Frist nach dem Jahreswechsel bezahlt wurden. Daher können sie ebenfalls nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG im Jahr 2023 als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

3.) Bei den DHL-Rechnungen für im Dezember 2023 angefallene Warenpakete an Ihre Endkunden ist die Anwendung der 10-Tage-Regel differenzierter zu betrachten:

- DHL-Rechnung 1: Der nationaler Versand könnte unter die 10-Tage-Regel fallen, da die Rechnungen regelmäßig zu den genannten Terminen im Vertrag anfallen und bisher immer versandt wird. Allerdings könnte argumentiert werden, dass diese Rechnungen nicht anfallen würden, wenn kein Versand erfolgt. In diesem Fall wäre die Regelung nicht anwendbar.

- DHL-Rechnung 2: Der internationaler Versand fällt wahrscheinlich nicht unter die 10-Tage-Regel, da die Rechnungen nicht immer anfallen, da nicht immer internationaler Versand erfolgt ist. Hier scheint es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben zu handeln.

- DHL-Rechnung 3: Der Retourenversand fällt wahrscheinlich ebenfalls nicht unter die 10-Tage-Regel, da die Rechnungen nicht immer anfallen, da nicht immer Retouren erfolgt sind. Auch hier scheint es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben zu handeln.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Anwendung der 10-Tage-Regel immer eine Einzelfallentscheidung erfordert und von den konkreten Umständen des jeweiligen Falles abhängt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen bei Ihrer Anfrage bereits weiterhelfen konnte.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder es noch ungeklärte Punkte in meiner bisherigen Antwort geben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mein Ziel ist es, Ihre Fragen zur vollsten Zufriedenheit zu beantworten und Sie in Ihrem Anliegen bestmöglich zu unterstützen.

Sofern Sie mit meiner Beratungsleistung zufrieden waren und einen Mehrwert daraus ziehen konnten, würde ich Sie freundlich darum bitten, meine Leistung mit einer positiven Bewertung zu würdigen.

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Mit freundlichen Grüßen
Hannu Wegner, Steuerberater

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