Zinsschenkung Kredit Immobilienkauf Eltern und Sohn
Februar 26, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Der Notar hat uns gebeten eine Formulierung bei einem Steuerberater*in anzufragen, die die Schenkung der Zinsen auf den Kredit abdeckt. Der Plan ist wie folgt:
Vertragsart: Hauskauf (Bayern) zwischen Eltern und Sohn
Kaufobjekt: 420.000,00 Euro davon werden 140.000,00 Euro geschenkt. Kaufpreis: 280.000,00 Euro.
Abzahlung: 280.000,00 Euro über 10 Jahre mit 5,5 Prozent Zinsen = 154.000,00 Euro Zinsen (vereinfacht dargestellt ohne Berücksichtigung der Tilgung)
Schenkung: die oben genannten 140.000,00 Euro + 154.000,00 Euro damit fallen wir unten den Freibetrag von 400.000,00 Euro zur Schenkung (siehe Email Verlauf Anhang)
Vorgehen: monatliches Abbezahlen der 280.000,00 Euro über 10 Jahre pro Monat 1.500,00 Euro (hinzu kommt die Möglichkeit von mehrmaligen Einmalzahlungen in beliebiger Höhe)
Restschuld die nach 10 Jahren übrig bleibt ist zu einem Stichtag auf die Gesamtsumme fällig
Wir benötigen nun einen Satz im Vertrag der regelt, dass auch die Zinsen auf den Kredit als Schenkung laufen. Wie würde man diese Zinsschenkung formulieren, dass das vom Finanzamt akzeptiert wird?
Vielen Dank und beste Grüße
Hallo und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann geht es Ihnen darum, dass die jeweils monatlich anfallenden Zinsen nicht von den Eltern verlangt werden, sondern eine Schenkung darstellen sollen.
In dem Fall würde ich es wie folgt formulieren:
"Die Darlehensgeber verzichten im Voraus gegenüber dem Darlehensnehmer auf die jeweils am Monatsende entstandenen Zinsen. Da der Darlehensstand aufgrund von laufenden Tilgungen regelmäßig sinkt, sinkt auch der Zinsanspruch entsprechend."
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Eltern dem Sohn JEWEILS bis zu 400.000 EUR steuerfrei schenken können. Gehört das Haus also beiden Elternteilen, verdoppelt sich insoweit auch der Freibetrag von 400.000 EUR auf 2 x 400.000 EUR = 800.000 EUR.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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