Grundsteuererklärung- Kernsanierung
Januar 25, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Es geht um ein EFH Bj. 1914. 1969- 1972 wurde angebaut (14 qm), Heizung,Sanitär, Elektro und Innentüren erneuert, 1990 und 1993 wurden Fenster ausgetauscht,1992 wurde das Dach erneuert, 1994 die Heizung und eine Außentür, 1996 eine (Teil)Dämmung der Fassade (etwa 50% der Fläche), 2000 eine neue Außentür eingebaut. Kann man bei diesem Bauverlauf von einer Kernsanierung wie in der Grundsteuererklärung abgefragt wird ausgehen und wenn ja, welches Datum ist einzutragen ?
Hallo!
Eine Kernsanierung sehe ich hier nicht. Vielmehr ist es ja eine Renovierung auf Raten. Daher sollten Sie aus meiner Sicht in der Grundsteuererklärung "Baujahr vor 1949" angeben.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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