1 Erhaltungsaufwand Dämmung Fenster 2 Gewerblichkeit möblierte Vermietung
Oktober 5, 2023 | 60,00 EUR | beantwortet von Hannu Wegner
Handelt es sich hier um Erhaltungsaufwand bzw. wie werden folgende Punkte erfasst:
(Sofern Erhaltungsaufwand möglich ist, bitte die Argumente für die Begründung beim Finanzamt nennen.)
1. In einem alten Gebäude wird die oberste Geschossdecke gedämmt.
a. Zuvor hat das Gebäude den Mindestwärmeschutz eingehalten.
b. Das Gebäude hat den Mindestwärmeschutz nicht eingehalten, deswegen wird gedämmt.
2. Die Fassade wird erneuert und aufgrund der gesetzlichen Anforderungen wird eine nachträgliche Dämmung angebracht.
3. Es werden neue Fenster jetzt nachträglich mit Rollläden eingebaut (zuvor keine Rollläden).
Wie wird die Gewerblichkeit bei der möblierten Vermietung vermieden (bspw. Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch)?
Was sind die wichtigsten Punkte zur Vermeidung der Gewerblichkeit?
Welche Dienstleistungen sind erlaubt und welche nicht in diesem Zusammenhang?
Ein Hausmeister soll die Instandhaltung und Vermietung übernehmen. Ist dies problematisch?
Es sollen mehrere und später evtl. alle Wohnungen in einem Haus möbliert zum vorübergehenden Gebrauch vermietet werden. Wie wird die Gewerblichkeit vermieden? Muss ggf. zur Vermeidung länger als der vorübergehende Gebrauch vermietet werden?
Sehr geehrter Fragesteller,
Gern beantworte ich Ihre Fragen:
Handelt es sich hier um Erhaltungsaufwand bzw. wie werden folgende Punkte erfasst:
1. In einem alten Gebäude wird die oberste Geschossdecke gedämmt.
a. Zuvor hat das Gebäude den Mindestwärmeschutz eingehalten.
b. Das Gebäude hat den Mindestwärmeschutz nicht eingehalten, deswegen wird gedämmt.
2. Die Fassade wird erneuert und aufgrund der gesetzlichen Anforderungen wird eine nachträgliche Dämmung angebracht.
3. Es werden neue Fenster jetzt nachträglich mit Rollläden eingebaut (zuvor keine Rollläden).
Zu Ihren Fragen bezüglich des Erhaltungsaufwands:
1. Dämmung der obersten Geschossdecke in einem alten Gebäude:
a. Wenn das Gebäude zuvor den Mindestwärmeschutz eingehalten hat, kann die Dämmung als Erhaltungsaufwand betrachtet werden. Dies liegt daran, dass die Maßnahme den Zustand des Gebäudes erhält und nicht wesentlich verbessert.
b. Wenn das Gebäude den Mindestwärmeschutz nicht eingehalten hat und deswegen gedämmt wird, kann dies ebenfalls als Erhaltungsaufwand angesehen werden. Die Maßnahme dient in diesem Fall dazu, den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard zu erreichen.
2. Erneuerung der Fassade und nachträgliche Dämmung: Die Erneuerung der Fassade und die nachträgliche Dämmung können als Erhaltungsaufwand betrachtet werden, wenn sie dazu dienen, den ursprünglichen Zustand des Gebäudes zu erhalten oder den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard zu erreichen.
3. Einbau von neuen Fenstern mit Rollläden: Der Einbau von neuen Fenstern mit Rollläden kann als Erhaltungsaufwand betrachtet werden, wenn die neuen Fenster dieselbe Funktion wie die alten Fenster erfüllen. Trotz der höheren Qualität der neuen Fenster, sind die Aufwendungen als Erhaltungsaufwendungen sofort abzugsfähig.
Zu Ihren Fragen bezüglich der Gewerblichkeit bei der möblierten Vermietung:
Die Gewerblichkeit bei der möblierten Vermietung kann vermieden werden, indem man sicherstellt, dass die Vermietungstätigkeit den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung nicht überschreitet. Dies kann erreicht werden, indem man auf bestimmte Zusatzleistungen verzichtet und die Vermietung nicht auf eine bestimmte Zielgruppe ausrichtet.
Die wichtigsten Punkte zur Vermeidung der Gewerblichkeit sind:
- Keine Zusatzleistungen anbieten, die über die üblichen Nebenleistungen der Vermietung hinausgehen. Beispiele für solche Zusatzleistungen könnten der Verkauf von Einrichtungsgegenständen oder Büro-Utensilien an die Mieter sein.
- Die Vermietung sollte nicht auf eine bestimmte Zielgruppe ausgerichtet sein.
- Es sollte kein umfangreiches Marketing betrieben werden, das über die Einstellung von Inseraten auf den bekannten Plattformen hinausgeht.
- Die Vermietung sollte nicht durch ein von Mitarbeitern betreutes Büro verwaltet werden.
Die Übernahme der Instandhaltung und Vermietung durch einen Hausmeister ist nicht problematisch, solange dieser nicht ständig für die Mieter erreichbar ist und keine zusätzlichen Dienstleistungen anbietet, die über die üblichen Nebenleistungen der Vermietung hinausgehen.
Wenn mehrere oder alle Wohnungen in einem Haus möbliert zum vorübergehenden Gebrauch vermietet werden sollen, kann die Gewerblichkeit vermieden werden, indem man sicherstellt, dass die oben genannten Punkte eingehalten werden. Es ist nicht unbedingt erforderlich, länger als den vorübergehenden Gebrauch zu vermieten, um die Gewerblichkeit zu vermeiden.
Ich hoffe, dass meine Antwort für Sie hilfreich ist. Sollten Rückfragen bestehen, stellen Sie diese gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Hannu Wegner, Steuerberater
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