Spekulationssteuer bei Gartengrundstück
Oktober 19, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo, ich habe vor gut 3 Jahren ein Gartengrundstück mit Gartenhaus gekauft. Das Grundstück ist in Baden Württemberg, Remshalden. Da sich meine Lebenssituation verändert hat, möchte ich es nun verkaufen. Meine Frage, fällt bei einem Gartengrundstück Spekulationssteuer an? Muss der Gewinn vom Verkauf versteuert werden. Sollten Steuern anfallen, kann ich meine Arbeitsleistung gegenrechnen?
Freue mich von Ihnen zu hören.
Danke
Guten Abend,
gerne werde ich versuchen Ihnen zu helfen.
Der Verkauf eines Gartengrundstücks unterliegt innerhalb der 10-Jahresfrist der Einkommensbesteuerung gemäß Paragraph 22 EStG in Verbindung mit Paragraph 23 EStG. Das Gartenhaus zählt hier nicht als Wohnung, sodass eine Ausnahme der Besteuerung hier nicht vorliegt.
Besteuert wird der Gewinn, der sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch) ergibt. Die eigene Arbeitsleistung kann dabei leidet nicht abgezogen werden, sondern nur tatsächliche gezahlte Kosten.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich bitte noch einmal.
Viele Grüße!
Knut Christiansen | Steuerberater
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