BAFA Zuschuss bei Nießbrauch einer vermieten Immobilie
Mai 2, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich bin Eigentümer einer mit Nießbrauch belasteten Immobilie. Ich habe mich zum Einbau einer neuen Heizung in Höhe von insgesamt 47 K Euro entschlossen und hierfür die BAFA Förderung BEG erhalten. Die Nießbrauchsnehmer waren nicht rechtlich verpflichtet, die Heizung einzubauen, da die alte Heizung noch lief.
Als Nießbrauchsnehmer kann ich ja die Aufwenden, die der Heizungstausch verursacht hat nicht absetzen, da nicht absehbar ist, wann der Nießbrauch der vermietenden Immobilie endet. Den Zuschuss in Höhe von ca. 25000 Euro brauche ich jetzt ja hoffentlich gegenüber dem Finanzamt nicht zu versteuern, da ich ja keine Ausgaben gegenüberstellen kann. Liege ich hier falsch, oder muss ich das Ganze gegenüber dem Finanzamt noch melden?
Guten Morgen,
dieser Zuschuss ist, aufgrund fehlender Verknüpfung zu einer (aktuellen) Einkunftsquelle, der privaten Sphäre zuzuordnen. Er ist daher nicht steuerbar, da er im Sinne von § 8 EStG nicht zu den Einnahmen zählt.
In Absatz 1 des § 8 EStG heißt es:
1Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen *im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7* zufließen.
Da hier kein Zufluss im Rahmen einer der genannten Einkunftsarten erfolgt, ist der Zuschuss nicht zu versteuern.
Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage. Melden Sie sich gerne, wenn etwas unklar sein sollte. Das Portal ermöglicht hier eine Rückfragen zu stellen.
Viele Grüße und einen schönen Tag für Sie!
Knut Christiansen
Steuerberater
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