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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Anfallende Steuer bei Hausverkauf

Guten Tag !
Folgende Situation: Mein Vater überschrieb mir im Juli 2002 sein 6 Fam Haus und ließ sich Nießbrauch eintragen. Bis Sep 2004 wohnte er noch in eine der 6 Wohnungen, ehe er in ein Pflegeheim mussste.Letzten Oktober verstarb mein Vater, nun überlege ich, das Haus zu verkaufen.Mittlerweile habe ich wegen zahlreicher Sanierungsmaßnahmen eine Hypothek über 80.000 € aufgenommen. Was wird an Steuern bei Verkauf fällig? Muß ich den Erlös voll versteuern, Spekulationssteuer(?). Gilt hier für mich die 10 Jahresfrist, dann wäre es besser erst in 2012 zu verkaufen. Auch habe ich etwas von einer Fußstapfenregelung gehört.
Eine klare Aussage über den Steuerumfang bei Verkauf (ca. 300.000 €) würde mir sehr helfen.

Mfg
H. Hausmann

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grun Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ich gehe davon aus, dass das 6-Familienhaus zu Ihrem Privatvermögen und zu keinem Betriebsvermögen gehört un Ihnen unentgeltlich im Rahmen einer Schenkung übetragen wurde, d.h. Sie haben auch kein Teilentgelt bezahlt.

Die Schenkung im Juli 2002 stellt für Sie kein Anschaffungsgeschäft dar, das die 10-jährige Spekulationsfrist auslöst. Erfolgt nämlich ein unentgeltlicher Erwerb, ist diese "Anschaffung" durch den Rechtsvorgänger, diesem zuzurechnen, in diesem Falle Ihrem Vater. Beträgt der Zeitraum zwischen der Anschaffung Ihres Vaters und der geplanten Veräusserung durch Sie mehr als 10 Jahre, dann ist die Veräusserung komplett steuerfrei.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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Experte für Immobilienbesteuerung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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