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Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Privateinlage Gebrauchtwagen und gerauchter Laptop

Ich habe mich am 18.7.11 selbstständig gemacht. Einzelfirma mit Dienstleistungen für Senioren z.B. Einkauf-, Fahr- u. Erledigungsservice. Ein 6 Jahre alter Gebrauchwagen soll in das Betriebsvermögen übergehen und ich werde die Fahrtenbuch-Methode anwenden. Eine Online-DAT-Fahrzeugbewertung ergab den aktuellen Wert von TEUR 9. Das Auto ist derzeit auf meine Namen angemeldet. Die Firma läuft als „Seniorendienst ….. Inhaber: Vor- und Zuname).

Meine Fragen:
1.)
Wie dokumentiere ich die Privateinlage des PKW in das Betriebsvermögen (reicht die Buchung Fuhrpark an Privat aus), muss ich es bei der KFZ-Zulassungsstelle ummelden, reicht die DAT-Fahrzeugbewertung als Wert-Dokumentierung aus und kann ich den PKW über 3 Jahre abschreiben?

2.)
Wie dokumentiere ich die Privateinlage eines gebrauchten Laptops im Zeitwert von 400 € ? Als GWG einbuchen und sofort im 1. Jahr abschreiben?

Vielen Dank für Ihre Antwort !

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Frage 1) Ja. Eine Ummeldung ist nicht erforderlich, da Sie bereits der Halter sind. Die Einlage erfolgt als Buchung. Die Bewertung des Einlagewertes sollte sinnvoll dokumentiert werden. Die DAT-Bewertung ist grundsätzlich geeignet, könnte jedoch ungenau sein, wenn beispielsweise
Zubehör nicht berücksichtigt wird. Eine Möglichkeit besteht auch darin, den Restwert in Prozenten vom ursprünglich Neuwert abzuleiten. Sie sind in der Bewertung relativ frei. Es muss lediglich ein realistisches Ergebnis ermittelt werden.

Die Abschreibung ist über 3 Jahre möglich. Da die Nutzungsdauer von 6 Jahren für den Neuwagen abgelaufen ist, gelten die Sätze der Abschreibungstabelle nicht. Hier gilt die betriebsgewöhnlich Restnutzungsdauer.

Frage 2) Die Ermittlung des Zeitwertes des Laptops ist ungleich schwieriger, da es keinen Marktwert, wie bei Autos, gibt. Da es sich jedoch nur um eine geringe Summe handelt, wird auch das Finanzamt keinen strengen Maßstab an die Bewertung anlegen. Die Einbuchung erfolgt wiederum als Privateinlage.

Ab dem Jahr 2010 gibt es ein Wahlrecht, GWG bis
410 € sofort oder über den GWG Sammelposten auf 5 Jahre verteilt abzuschreiben.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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