Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Fragebogen steuerliche Erfassung/Betriebsausgaben

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich als Freiberuflerin (§ 18 Abs 1 Nr. 1 EStG im Homeoffice) selbstständig machen. Zur Zeit bin ich nicht erwerbstätig, erhalte auch kein ALG I oder ALG II.
In diesem Zusammenhang habe ich Fragen bzgl. des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung und generell zu Art und Umfang der Betriebsausgaben.

1. Trage ich in Zeile 2 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung meine bisherige Steuernummer (Privatperson) ein?

2. "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen":

a) In Zeile 93 sollen die voraussichtlichen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit eingetragen werden. Handelt es sich hierbei um den reinen Gewinn (Einahmen minus Ausgaben)?
b) In Zeile 95 wird nach Kapitalvermögen gefragt. Ist hier z.B. das "Sparbuch-Vermögen" gemeint oder die Zinserträge aus dem Sparvermögen? Und wie ist eine Lebensversicherung anzugeben?
c) In Zeile 97 wird nach sonstigen Einkünften gefragt. Derzeit werde ich von meinem Lebensgefährten (mit dem ich zusammen wohne) finanziell unterstützt. Muss ich hier diese finanzielle Unterstützung (Krankenversicherung, Unterhaltskosten etc.) als sonstige Einkünfte angeben? Bzw. auch eine monatliche finanzielle Unterstützung meiner Eltern?
d) Was sind Steuerabzugsbeträge (Zeile 99)?

3. Kann ich bereits Aufträge annehmen, wenn ich vom Finanzamt noch keine "neue" Steuernummer übermittelt bekommen habe? Es dauert ja sicher eine gewisse Zeit bis der Fragebogen bearbeitet wird und ich die Steuernummer bekomme.

4. Kann ich einen Gebrauchtwagen (EZ 05/2006), der erst zum 01.01.2012 zu meinem Anlagevermögen gehört, abschreiben und wenn ja, wielange?

5. Gehören Kosten einer beruflichen Website (zur Zeit noch Baustellen-Website) zu den Betriebsausgaben?

6. Kann ich Fachliteratur (Anschaffung im Monat vor Eröffnung)als Betriebsausgabe erfassen?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

1) Falls Sie den Fragebogen vom Finanzamt zugesandt bekamen, ist dort die im Anschrieben verwendete vorläufige Steuernummer zu verwenden. Ansonsten ist das Feld offen zulassen, insbesondere wenn Sie nur eine Steuernummer für Arbeitnehmer, Rentner etc. besitzen. Die alte Steunernummer ist in Zeile 69 einzutragen.

2)a) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind der Gewinn.
b) Gefragt ist nach den Einkünften aus Kapitalvermögen, z.B. Zinsen, nicht nach dem Vermögen selber. Das Vermögen ist für die Einkommenbesteuerung unerheblich.
c) Sonstige Einkünfte sind Einkünfte gemäß der §§ 22-23 des Einkommensteuergesetzes, z.B. Renten. Die genannten Positionen sind dort nicht aufgeführt.
d) Steuerabzugsbeträge sind Steuereinbehalte auf bestimmte Einkünfte, wie z.B. die Abgeltungsteuer oder die Lohnsteuer.

3) Ja, die Tätigkeit können Sie unabhängig von der Steuernummer annehmen und ausführen. Eine umsatzsteuerlich gültige Rechnung können Sie nur mit Angabe der Steuernummer schreiben. Die Abrechnung ist, wenn Sie Umsatzsteuer ausweisen, erst möglich, wenn die
Steuernummer bekannt ist. Dies dauert jedoch nicht lange, da der Finanzverwaltung die Problematik bewußt ist.

4) Ja. Die Abschreibung richtet sich nach der betriebgewöhnlichen Nutzungsdauer. Diese ist bei Gebrauchtwagen schätzweise zu ermitteln. Üblich sind drei oder vier Jahre.

5) Ja.

6) Ja. Dies sind strnggenommen vorweggenommene Betriebsausgaben. Dies gilt für alle Aufwendungen vor Eröffnung.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Bewertung dieser Frage

Wie hilfreich war die Antwort des Experten?
Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Experten?
Wie empfehlenswert ist der Experte?

Experte für Existenzgründung

Michael Herrmann

Michael Herrmann

Köln

Anbieterkennzeichnung gem. § 6 TDG



Diplom-Finanzwirt

MICHAEL HERRMANN

Steuerberater



Anschrift:

Severinstrasse 175-177

50678 Köln



Postfach 25 03 06

50519 Köln



Bürozeiten:

Mo-Fr: 09.00-17:30 Uhr





Kommunikation:

Telefon: 0221 / 3 48 91 09

Fax: 01805 / 039 000 87 62 (0,12 ? pro Minute)

Mobil: 0177 / 455 00 54

eMail: beratung@steuer-mobil.de

Internet: www.steuer-mobil.de



Kammerzugehörigkeit:

Steuerberaterkammer Köln

Mitglieds-Nr. 122 809





Aufsichtsbehörde:

Steuerberaterkammer Köln

Volksgartenstraße 48, 50677 Köln

www.stbk-koeln.de





Berufzugehörigkeit:

Die gesetzliche Berufsbezeichung

"Steuerberater" wurde in der

Bundesrepublik Deutschland verliehen.





Berufsrechtliche Regelungen:

Steuerberatungsgesetz (StGerG)

Durchführungsverordnung zum

Steuerberatungsgesetz (DVStB)

Berufsordnung (BOStB)

Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

vollständiges Profil