Fragebogen steuerliche Erfassung/Betriebsausgaben
Juli 31, 2011 | 25,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich als Freiberuflerin (§ 18 Abs 1 Nr. 1 EStG im Homeoffice) selbstständig machen. Zur Zeit bin ich nicht erwerbstätig, erhalte auch kein ALG I oder ALG II.
In diesem Zusammenhang habe ich Fragen bzgl. des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung und generell zu Art und Umfang der Betriebsausgaben.
1. Trage ich in Zeile 2 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung meine bisherige Steuernummer (Privatperson) ein?
2. "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen":
a) In Zeile 93 sollen die voraussichtlichen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit eingetragen werden. Handelt es sich hierbei um den reinen Gewinn (Einahmen minus Ausgaben)?
b) In Zeile 95 wird nach Kapitalvermögen gefragt. Ist hier z.B. das "Sparbuch-Vermögen" gemeint oder die Zinserträge aus dem Sparvermögen? Und wie ist eine Lebensversicherung anzugeben?
c) In Zeile 97 wird nach sonstigen Einkünften gefragt. Derzeit werde ich von meinem Lebensgefährten (mit dem ich zusammen wohne) finanziell unterstützt. Muss ich hier diese finanzielle Unterstützung (Krankenversicherung, Unterhaltskosten etc.) als sonstige Einkünfte angeben? Bzw. auch eine monatliche finanzielle Unterstützung meiner Eltern?
d) Was sind Steuerabzugsbeträge (Zeile 99)?
3. Kann ich bereits Aufträge annehmen, wenn ich vom Finanzamt noch keine "neue" Steuernummer übermittelt bekommen habe? Es dauert ja sicher eine gewisse Zeit bis der Fragebogen bearbeitet wird und ich die Steuernummer bekomme.
4. Kann ich einen Gebrauchtwagen (EZ 05/2006), der erst zum 01.01.2012 zu meinem Anlagevermögen gehört, abschreiben und wenn ja, wielange?
5. Gehören Kosten einer beruflichen Website (zur Zeit noch Baustellen-Website) zu den Betriebsausgaben?
6. Kann ich Fachliteratur (Anschaffung im Monat vor Eröffnung)als Betriebsausgabe erfassen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
1) Falls Sie den Fragebogen vom Finanzamt zugesandt bekamen, ist dort die im Anschrieben verwendete vorläufige Steuernummer zu verwenden. Ansonsten ist das Feld offen zulassen, insbesondere wenn Sie nur eine Steuernummer für Arbeitnehmer, Rentner etc. besitzen. Die alte Steunernummer ist in Zeile 69 einzutragen.
2)a) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind der Gewinn.
b) Gefragt ist nach den Einkünften aus Kapitalvermögen, z.B. Zinsen, nicht nach dem Vermögen selber. Das Vermögen ist für die Einkommenbesteuerung unerheblich.
c) Sonstige Einkünfte sind Einkünfte gemäß der §§ 22-23 des Einkommensteuergesetzes, z.B. Renten. Die genannten Positionen sind dort nicht aufgeführt.
d) Steuerabzugsbeträge sind Steuereinbehalte auf bestimmte Einkünfte, wie z.B. die Abgeltungsteuer oder die Lohnsteuer.
3) Ja, die Tätigkeit können Sie unabhängig von der Steuernummer annehmen und ausführen. Eine umsatzsteuerlich gültige Rechnung können Sie nur mit Angabe der Steuernummer schreiben. Die Abrechnung ist, wenn Sie Umsatzsteuer ausweisen, erst möglich, wenn die
Steuernummer bekannt ist. Dies dauert jedoch nicht lange, da der Finanzverwaltung die Problematik bewußt ist.
4) Ja. Die Abschreibung richtet sich nach der betriebgewöhnlichen Nutzungsdauer. Diese ist bei Gebrauchtwagen schätzweise zu ermitteln. Üblich sind drei oder vier Jahre.
5) Ja.
6) Ja. Dies sind strnggenommen vorweggenommene Betriebsausgaben. Dies gilt für alle Aufwendungen vor Eröffnung.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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