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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Werbung über Podcast und soziale Medien

Wenn ich als Heilpraktikerin und Beraterin einen Podcast und einen Instagramaccount bzw. Blog auf meiner Website betreibe und dadurch keine Einnahmen (zum Beispiel über Klicks oder Downloads) erziele, aber auf meine Website und mein Angebot verweise, ist es dann richtig, dass es nichts gegenüber dem Finanzamt anzumelden gibt - ich also lediglich versteuere, was ich (über meine tatsächliche Arbeit, die beworben wird) einnehme? Schon einmal vielen Dank!

Steuerberater Knut Christiansen

Hallo!

Richtig: diese Aktivitäten sind dem Finanzamt nicht zu melden. Dieses sind ja lediglich eine Art Werbeleistung für Ihre eigentliche Tätigkeit. Sie müssen nur das versteuern, was Sie regulär einnehmen.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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