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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Erhalt einer steuerfreien Versicherungssumme in der Einkommensteuererklärung angeben?

Guten Tag. Ich würde gerne wissen, ob ich die Summe, die ich durch die frühzeitige Kündigung meiner Lebensversicherung erhalten habe, und die laut schriftlicher Bestätigung der Versicherung steuerfrei ist, bei der Einkommensteuererklärung angeben muss, oder weil sie steuerfrei ist, nicht angeben muss? Vielen Dank und freundliche Grüsse Felicitas Moser

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrte Frau Moser,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Eine steuerfreie Versicherungsleistung aus einem begünstigten Lebensversicherungsvertrag ist nicht anzugeben, wenn hierzu keine Fragen des Finanzamts gestellt werden. Falls SIe eine Rückfrage erhalten, müssen Sie diese jedoch beantworten, deswegen solten Sie die Unterlagen aufbewahren.

Dem ausgelobten Honorar entsprechend muss die Detailtiefe begrenzt bleiben, deswegen ist ggf. in den genannten Quellen und Verweisen nachzulesen (deutsche Gesetze sind abrufbar in www.gesetze-im-internet.de).

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Franklinstraße 15, 30177 Hannover, Mitglied der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Mitgliedsnummer 146580, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) (Regelungen einsehbar unter: https://www.berufsrecht-handbuch.de/, http://www.gesetze-im-internet.de/stberg, www.gesetze-im-internet.de/stbvv/), die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

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Steuerberater Bernd Thomas

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