Rückwirkend beim Finanzamt Pauschbetrag GdB beantragen?
August 26, 2022 | 35,00 EUR | beantwortet von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Ich erhielt vor 3 Tagen einen Bescheid, dass ich einen GdB von 50 habe und das rückwirkend zum 1.7.18. Kann ich den Pauschbetrag von € 1.140,00 pro Jahr rückwirkend beim Finanzamt geltend machen und wie wird das verrechnet? Also bekomme ich dann für jedes Jahr € 1.140,00 zurückerstattet?
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Die rückwirkende Feststellung des Grades Ihrer Behinderung von 50 % führt auf Antrag zu einer Änderung der bereits erlassenen Einkommensteuer-bescheide nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO). D.h. Sie erhalten für die Kalenderjahre 2018 bis 2021 geänderte Einkommenbescheide, in denen der jeweilige Pauschbetrag berücksichtigt wird, sofern Sie dies beantragen.
Bei einem Grad der Behinderung von 50 % beträgt der Pauschbetrag für die Kalenderjahre 2018 - 2020 jeweils 570,00 EUR pro Jahr. Nur für das Kalenderjahr 2021 beträgt der Pauschbetrag 1.140,00 EUR pro Jahr.
Allerdingserhalten Sie für die jeweiligen Kalenderjahre nicht den Pauschbetrag von der Finanzverwaltung erstattet. Vielmehr reduziert der Pauschbetrag Ihr zu versteuerndes Einkommenen und reduziert dadurch Ihre Einkommensteuerbelastung. Der Einkommensteuererstattungbetrag
beträgt dann Pauschbetrag x persönlicher Steuersatz.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
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