Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Kindergeld bei geschiedenen Eltern - 2 Kinder im Wechselmodel - Mutter bekommt komplettes Kindergeld

Ich bin geschieden und habe 2 Kinder, die ich im Wechselmodel 50:50 versorge. Momentan erhält die Mutter der Kinder das komplette Kindergeld. In der Steuererklärung 2021 wird bei mir nach §32d Abs. 1 EStG jeweils die Hälfte des Kindergeldes auf die Steuer berechnet. Gibt es eine Möglichkeit diesen Abzug zu vermeiden, da das Kindergeld komplett an die Mutter geht?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung folgende Auskunft erteile:

Nein, diese Möglichkeit besteht leider nicht. Der Kindergeldanspruch, der an die Mutter geht, wird bei Ihnen auf die Unterhaltsverpflichtung angerechnet und insofern gemindert. Über den abgekürzten Zahlungsweg wird das Kindergeld komplett an die Mutter ausgezahlt. Der längere Zahlungsweg wäre, dass Sie die Hälfte des Kindergeldes erhalten und dieses dann aber zusammen mit dem Unterhalt an die Mutter weiterleiten. Insofern bekommen Sie auf diesem Weg das halbe Kindergeld (merken es aber mangels Zahlungsfluss nicht unmittelbar).

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Einkommensteuererklärung

Steuerberater Knut Christiansen

Steuerberater Knut Christiansen

Viöl

Ich beantworte Ihre Fragen zur Immobilienbesteuerung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, GmbH-Besteuerung, Finanzbuchhaltung, sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gerne stehe ich Ihnen auch auf anderen Gebieten für Fragen zur Verfügung.

Expertenwissen:
  • Steuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Mehrwertsteuer
  • Kapitalvermögen
  • Vorsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Abfindung
  • Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vermietung / Verpachtung
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Bilanz
  • Lohnabrechnung
  • Doppelbesteuerung
  • Immobilienbesteuerung
  • Schenkungssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
  • Existenzgründung
  • Steuerberaterkosten
  • Sonstige Frage an Steuerberater
  • Steuerklassen
  • ELStAM
vollständiges Profil