Insolvenz Verlust steuerlich absetzen
Mai 31, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich habe einen Vertrag für den Bau einer gewerblichen PV Anlage (80kwp) abgeschlossen und eine Anzahlung von 20% geleistet. Nun stellt sich heraus, dass die Firma vermutlich Insolvenz anmelden muss. Wenn ich hier vom Vertrag zurücktrete, und nur einen Teil zurückerstattet bekomme, kann ich den Verlust steuerlich geltend machen?
Ich bin steuerlich gesehen ein Einzelunternehmer.
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Gerne gebe ich Ihnen zu Ihrer Frage folgende Rückmeldung.
Da die PV-Anlage eine Leistung von > 30kWp haben sollte, wäre diese ertragsteuerlich zu berücksichtigen gewesen. Nur Anlagen mit unter 30 kWp sind ja seit 2022 nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreit.
Verlieren Sie wegen der drohenden Insolvenz nun einen Teil dieser Anzahlung, so liegt steuerlich ein Verlust aus Gewerbebetrieb vor, den Sie mit anderen Einkünften verrechnen könnten.
Dieses müssten Sie im Rahmen der Gewinnermittlung geltend machen, wenn es zur Insolvenz gekommen ist. Maßgeblich für die Anerkennung der Verlust ist, dass es (zunächst) eine Einkünfterzielungsabsicht gegeben hat. Das dürfte bei der Anlage von 80 kWp gegeben sein.
Sollte das Finanzamt den Verlust aus Gewerbebetrieb nicht anerkennen, so beantragen Sie einen Verlust aus der Kapitalforderung nach § 20 Abs. 6 EStG.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne eine kostenfreie Rückfrage ein.
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?