Zweitwohnsitz Österreich
Juni 14, 2010 | 30,00 EUR | beantwortet von StB Olaf Gayko
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe als österreichische Staatsbürgerin seit 1997 Hauptwohnsitz in München, derzeit kein Zweitwohnsitz in Ö.
Im Zuge meiner Lebensgemeinschaft bin ich nun am wöchentlich am Pendeln zwischen München und Oberösterreich. Langfristig gesehen kann dies zu einem kompletten Umzug nach Österreich führen. Daraus resultierend habe ich die folgenden Fragen:
1) Kann ich den möglichen Zweitwohnsitz in Öberösterreich steuerlich absetzen, trotzdem der Wohnsitz nicht beruflich begründet wird?
2) Ergeben sich daraus für mich steuerliche Verpflichtungen in Österreich?
3) Ist ein Zweitwohnsitz im Hinblick auf einen möglichen späteren Umzug nach Österreich dienlich, bzw. wird dieser evtl. sogar benötigt, wenn ich voraussichtlich Wohneigentum in Österreich per Schenkung durch ein Familienmitglied erhalte?
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
Sehr geehrte Fragestellerin!
1) Den Wohnsitzwechsel nach Österreich selbst können Sie mangels beruflicher Veranlassung nicht explizit geltend machen, allerdings dürfen Sie die Fahrten von der (österreichischen) Wohnung zum deutschen Arbeitsplatz als Werbungskosten mit 30 Cent pro Entfernungskilometer geltend machen.
Das können Sie auch bereits jetzt so geltend machen ohne Wohnsitz in Österreich zu haben, wenn Sie morgens von Ihrem Lebensgefährten nach Deutschland zur Arbeit fahren!
2.) Wenn Sie einen Hauptwohnsitz in Österreich haben, richtet sich Ihre Steuerpflicht nach österreichischem Steuerrecht.
Nach deutschem Steuerrecht sind Sie gem. §§ 8 bzw. 9 der Abgabenordnung unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Sie Ihren (Haupt-)Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt ( 6 Monate) in Deutschland haben. Das bedeutet, dass Sie mit Ihrem Welteinkommen in der BRD zu veranlagen sind.
3.) zu Frage 3: In welchem Staat soll ein Zweitwohnsitz in dienlich sein?
Grds. ist zu beachten, dass Sie mit Gründung eines Hauptwohnsitzes in Österreich wahrscheinlich dort unbeschränkt steuerpflichtig werden. Das bestimmt sich allerdings nach österreichischem Steuerrecht!
Ausnahmen kann es nach Grenzpendlergesetz oder Doppelbesteuerungsabkommen (=DBA) geben. Leider ist der Sachverhalt dafür etwas zu dünn. Sie sollten sich auf jeden Fall von einem Steuerberater vor Ort beraten lassen, da es in diesem Zusammenhang sehr schnell sehr auf Details ankommen kann. Zum Beispiel entscheidet die 185-Tage-Regel, ob die von Ihnen ausgebübte nichtselbständige Tätigkeit für eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ausreicht oder nicht.
Wie soll das Wohneigentum genutzt werden? eigengenutzt? vermietet?
Wenn Sie es vermieten, sind die Einkünfte daraus ggf. im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und BRD zu berücksichtigen, damit Sie nicht doppelt versteuern müssen. In der Regel gilt hierbei das Belegenheitsprinzip, d.h. dort wo das Grundstück liegt, findet auch die Besteuerung der Einkünfte daraus statt.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen kurzen Überblick über die Thematik gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Gayko
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