Wie kann ich als Unternehmer die Doppelbesteuerung von Betriebsstätten im Ausland vermeiden?
Juni 7, 2023 | 120,00 EUR | beantwortet von Albrecht Schneider
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Tatiana Zimmermann, Inhaberin eines mittelständischen Unternehmens, das sowohl in Deutschland als auch im Ausland Betriebsstätten unterhält. In letzter Zeit habe ich bemerkt, dass die Doppelbesteuerung von Betriebsstätten im Ausland zu einer erheblichen Belastung für mein Unternehmen führt.
Die aktuelle Situation ist so, dass meine Betriebsstätten im Ausland sowohl dort als auch in Deutschland besteuert werden. Dies bedeutet, dass ich auf meine Einkünfte in den ausländischen Niederlassungen bereits Steuern zahle und diese Einkünfte dann auch noch in Deutschland versteuern muss. Dadurch entsteht eine Doppelbesteuerung, die sich negativ auf meine finanzielle Situation auswirkt.
Meine Sorge ist, dass diese Doppelbesteuerung langfristig zu finanziellen Einbußen führen könnte und ich keine effektive Lösung dafür habe. Deshalb frage ich mich, wie ich als Unternehmer die Doppelbesteuerung von Betriebsstätten im Ausland vermeiden kann. Gibt es rechtliche Möglichkeiten oder steuerliche Maßnahmen, die ich ergreifen kann, um diese Belastung zu reduzieren oder ganz zu vermeiden?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in meiner Situation weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen würden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Zimmermann
Sehr geehrte Frau Zimmermann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Doppelbesteuerung von Betriebsstätten im Ausland. Ich kann nachvollziehen, dass diese Situation eine erhebliche Belastung für Ihr Unternehmen darstellt und dass Sie nach Lösungen suchen, um diese Belastung zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass die Doppelbesteuerung von Betriebsstätten im Ausland ein weit verbreitetes Problem ist, da unterschiedliche Länder unterschiedliche Steuergesetze und -systeme haben. Glücklicherweise gibt es jedoch rechtliche Möglichkeiten und steuerliche Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um die Doppelbesteuerung zu minimieren.
Eine Möglichkeit zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den beteiligten Ländern. Diese Abkommen sollen sicherstellen, dass Einkünfte nur in einem Land besteuert werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Es ist wichtig, dass Sie prüfen, ob zwischen Deutschland und dem Land, in dem Ihre Betriebsstätten ansässig sind, ein solches DBA existiert und ob Sie davon profitieren können.
Eine weitere Möglichkeit ist die Anwendung von Verrechnungspreisen für Transaktionen zwischen den verschiedenen Betriebsstätten Ihres Unternehmens. Durch die Festlegung angemessener Verrechnungspreise können Sie sicherstellen, dass die Gewinne Ihrer Betriebsstätten fair aufgeteilt werden und somit eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
Des Weiteren kann die Nutzung von steuerlichen Anreizen und Fördermaßnahmen, die von den jeweiligen Ländern angeboten werden, eine Möglichkeit sein, um die Steuerlast zu reduzieren. Informieren Sie sich über mögliche Steuererleichterungen und Subventionen, die Ihnen zur Verfügung stehen könnten.
Es ist ratsam, sich mit einem erfahrenen Steuerberater oder Steuerexperten in Verbindung zu setzen, der sich auf internationale Steuerfragen spezialisiert hat. Gemeinsam können Sie eine individuelle Lösung für Ihr Unternehmen erarbeiten und Maßnahmen zur Reduzierung der Doppelbesteuerung umsetzen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und dass Sie damit eine Möglichkeit finden, die Doppelbesteuerung von Betriebsstätten im Ausland zu minimieren. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Albrecht Schneider
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?