Welche steuerlichen Regelungen gelten für die Doppelbesteuerung von Immobilien im Ausland?
Juli 13, 2023 | 120,00 EUR | beantwortet von Albrecht Schneider
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Bernhard Bauer und besitze eine Immobilie im Ausland. In diesem Fall handelt es sich um eine Ferienwohnung in Spanien, die ich vermiete. Nun habe ich erfahren, dass es bei der Vermietung von Immobilien im Ausland zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Ich bin verunsichert, welche steuerlichen Regelungen in meinem Fall gelten und wie ich mich davor schützen kann.
Der Ist-Zustand ist, dass ich bereits in Spanien Steuern auf die Mieteinnahmen zahle, da das Einkommen dort erzielt wird. Nun mache ich mir Sorgen, dass ich auch in Deutschland Steuern zahlen muss, da ich meinen Wohnsitz hier habe. Ich befürchte, dass ich dadurch doppelt besteuert werde und einen erheblichen finanziellen Verlust erleide.
Meine Frage an Sie als Steuerberater lautet daher: Welche steuerlichen Regelungen gelten für die Doppelbesteuerung von Immobilien im Ausland? Gibt es Möglichkeiten, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren? Wie kann ich meine Steuerlast optimieren und welche Schritte sollte ich in meinem individuellen Fall unternehmen?
Ich freue mich auf Ihre fachkundige Beratung und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Bauer
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Doppelbesteuerung von Immobilien im Ausland. Es ist verständlich, dass Sie sich über mögliche steuerliche Belastungen Sorgen machen und nach Möglichkeiten suchen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.
In Ihrem konkreten Fall, in dem Sie eine Ferienwohnung in Spanien vermieten und dort bereits Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen, ist es wichtig zu wissen, dass Deutschland ein sogenanntes Wohnsitzprinzip bei der Besteuerung von Einkommen verfolgt. Das bedeutet, dass Sie als deutscher Steuerbürger grundsätzlich Ihr weltweites Einkommen in Deutschland versteuern müssen. Es besteht also die Gefahr, dass Sie tatsächlich doppelt besteuert werden, wenn es keine Regelungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung gibt.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es verschiedene Instrumente und Regelungen, die Sie in Anspruch nehmen können. Eines davon ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien. In diesem Abkommen werden die Besteuerungsrechte der beiden Länder geregelt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. In der Regel wird in solchen Abkommen geregelt, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkommensarten hat und wie eine Anrechnung oder Befreiung von Steuern erfolgen kann.
Es ist ratsam, sich mit einem erfahrenen Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihr individuelles Fall zu prüfen und zu klären, ob und wie das DBA zwischen Deutschland und Spanien auf Ihre Situation anwendbar ist. Ein Steuerberater kann Ihnen auch dabei helfen, Ihre Steuerlast zu optimieren, indem er mögliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigt und Sie bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten in beiden Ländern unterstützt.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Termin mit einem Steuerberater zu vereinbaren, um eine umfassende Beratung zu erhalten und Ihre steuerliche Situation zu klären. Ich stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Optimierung Ihrer Steuerlast.
Mit freundlichen Grüßen,
Albrecht Schneider
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