Wie kann ich als Investor die Doppelbesteuerung von Kapitalerträgen im Ausland umgehen?
September 29, 2022 | 120,00 EUR | beantwortet von Albrecht Schneider
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Bernd Stricker und bin als Investor tätig. In den letzten Jahren habe ich vermehrt Kapitalanlagen im Ausland getätigt, um mein Portfolio zu diversifizieren. Nun bin ich jedoch auf das Problem der Doppelbesteuerung von Kapitalerträgen gestoßen und weiß nicht, wie ich damit umgehen soll.
Mein aktueller Ist-Zustand ist folgender: Ich erziele sowohl in Deutschland als auch im Ausland Kapitalerträge, die jeweils besteuert werden. Dabei befürchte ich, dass ich auf meine ausländischen Kapitalerträge in Deutschland erneut Steuern zahlen muss, was zu einer hohen Steuerbelastung führen würde.
Meine Sorgen liegen darin, dass die Doppelbesteuerung meine Rendite erheblich schmälern könnte und ich nicht weiß, welche Möglichkeiten es gibt, um dieses Problem zu umgehen. Ich möchte gerne erfahren, welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, um die Doppelbesteuerung von Kapitalerträgen im Ausland zu vermeiden.
Können Sie mir konkrete Lösungsansätze aufzeigen, wie ich als Investor die Doppelbesteuerung von Kapitalerträgen im Ausland umgehen kann? Ich würde mich über Ihre Expertise und Unterstützung in dieser Angelegenheit sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Stricker
Sehr geehrter Herr Stricker,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Doppelbesteuerung von Kapitalerträgen im Ausland. Ich verstehe Ihre Sorgen und möchte Ihnen gerne einige mögliche Lösungsansätze aufzeigen, um dieses Problem zu umgehen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Doppelbesteuerung von Kapitalerträgen zwischen Deutschland und vielen anderen Ländern durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vermieden werden kann. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat und verhindern somit eine doppelte Besteuerung. Es ist daher ratsam, zu prüfen, ob zwischen Deutschland und dem Land, in dem Sie Kapitalerträge erzielen, ein solches Abkommen besteht.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, die Anrechnung ausländischer Steuern auf die in Deutschland geschuldete Steuer zu beantragen. Dadurch wird die bereits im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dieser Anrechnungsmechanismus ist in § 34c des Einkommensteuergesetzes geregelt.
Eine weitere Option zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist die Beantragung einer Freistellungsmethode. Dabei werden die im Ausland erzielten Einkünfte in Deutschland von der Besteuerung freigestellt, wenn das ausländische Einkommen dort bereits versteuert wurde. Diese Methode ist jedoch nicht in allen Fällen anwendbar und muss individuell geprüft werden.
Es ist wichtig, sich in Ihrem konkreten Fall von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen, um die für Sie beste Lösung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu finden. Jede Situation ist individuell und erfordert eine genaue Analyse der steuerlichen Gegebenheiten.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und ich freue mich darauf, Ihnen bei der Lösung dieses steuerlichen Problems behilflich zu sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Albrecht Schneider
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